W.A.F. LogoSeminare

Neue Verträge

I
Inglis
Nov 2016 bearbeitet

was kann der BR gegen schlechtere Bedingungen in neuen Verträgen machen? Muss der BR alle Änderungen akzeptieren oder hat er Mitspracherecht bei geänderten Verträgen, die z.B. bei Aufstockung der Teilzeit angeboten werden. Es geht um unbez. Üstd. ich bin EBRM und rücke demnächst nach.

96103

Community-Antworten (3)

R
Roxxx

23.02.2012 um 03:43 Uhr

Moin, moin !

Um was für Verträge handelt es sich? Arbeitsverträge sind Individualrecht, also eine Vereinbarung zwischen den einzelnen Arbeitnehmer und den AG. Der BR kann nicht mitbestimmen, höchstens beraten.

ABER: der BR hat ein Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Lohngestaltung nach § 87 Punkt 10 und der Arbeitszeit nach Punkt 2. und 3. Handelt es sich also nicht nur um einen einzelnen Vertrag sondern um eine prinzipielle Sache für mehrere AN hat der BR mitzureden. Unbezahlte Überstunden „...sind mit dem Gehalt abgegolten..“ sollte man möglichst vermeiden, zumindest aber eine Obergrenze festlegen. Besser ist ein Arbeitszeitkonto, versucht darüber eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.

Außerdem muß niemand der eine AV hat freiwillig einen neuen, schlechteren Vertrag unterschreiben, der alte gilt bis er gekündigt wird oder bis sich beide Seiten auf eine Änderung geeinigt haben und einen (Änderungs)Vertrag unterschreiben. Bei Aufstockung der Teilzeit reicht meines Wissens sogar ein Zusatz zum bestehenden Vertrag in dem lediglich die neue Stundenzahl vereinbart wird.

K
Kulum

23.02.2012 um 07:59 Uhr

Na mit der Mitbestimmung bei Arbeitszeit ist das so eine Sache. Die reine Arbeitszeit wird in aller Regel in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen vereinbart, da is der Betriebsrat raus, lediglich über die Verteilung der Arbeitszeit, also Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, da ist der Betriebsrat drin.

"Unbezahlte Überstunden ...sind mit dem Gehalt abgegolten.. sollte man möglichst vermeiden"

Wenn du nicht gerade Arbeitgeber bist würde ich behaupten - lass drin. Solche Formulierungen sind unzulässig und können daher erfolgreich angefochten werden. Der Chef dürfte dann jede Überstunde brav nachzahlen. Ob ein Arbeitszeitkonto besser oder schlechter ist für den Arbeitnehmer hängt stark von der BV ab und wie es dann gelebt wird. In vielen Firmen ist es vor allem nützlich für den Chef.

G
gironimo

23.02.2012 um 08:55 Uhr

Es geht um unbez. Üstd< willsr Du damit sagen, in den Verträgen steht, dass ÜStd. gratis sind?

Ihre Antwort