Aus unserem Unternehmen, ca. 500 Mitarbeiter, sollen zwei eigenständige Betriebsteil-GmbH´s mit je ca. 220 Mitarbeitern ausgegliedert werden. Für alle drei Betriebe zeichnet der selbe Geschäftsführer verantwortlich.
Was geschieht mit unserem aus 11 Mitgliedern bestehendem BR mit noch 2 1/2 Jahren Legislaturperiode und einem freigestellten AN?
Können wir einen Gesamt-BR gründen, bzw. den alten BR als solchen vortführen?
Müssen wir für die Töchterunternehmen zwei neue Betriebsräte wählen und verkleinert sich der alte BR für die Muttergesellschaft?
Wo kann ich konkret nachlesen?