Im Unternehmen gibt es eine Jährliche Sonderzahlung, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit in Jahren (pro Jahr 40,00 €). Den Teilzeitbeschäftigten wird dies jedoch gekürzt, da sie ja "nur" 21 statt 39 Stunden in der Woche arbeiten. Ist dies erlaubt? Ist dies nicht eine sachgrundlose Differenzierung der Sonderzulage?