Erstellt am 14.04.2014 um 14:12 Uhr von sachsenwilli
Warum ein zweites Mal??
Passives Wahlrecht heißt, der AN muss mindestens 6 Monate im Betrieb sein, wenn der BR gewählt wird. Dabei reicht es aus, wenn diese 6 Monate bei mehrtägigen BR-Wahlen am letzten Wahltag erreicht werden.
3 Monate nach der Einstellung hat ein AN ausschließlich das aktive Wahlrecht! (§8 BetrVG)
Erstellt am 14.04.2014 um 14:12 Uhr von rolfo
das passive Wahlrecht hat er dann wenn er 6 Monate im Betrieb ist, also, wenn er am 1.1. angefangen hat und die Wahl am 31.5. ist hat er kein passives Wahlrecht.
Erstellt am 14.04.2014 um 14:16 Uhr von sachsenwilli
Genau, denn am 31.Mai fehlt noch 1 Monat und ein Tag....