Erstellt am 14.04.2014 um 13:56 Uhr von sachsenwilli
Meinst Du einen befristeten Arbeitsvertrag??
Er ist ab dem ersten Arbeitstag ein Arbeitnehmer. Sollte sein Vertrag länger als 3 Monate laufen, so hat er das aktive Wahlrecht (ab dem ersten Arbeitstag!). Das passive Wahlrecht dagegen hat er erst, wenn er 6 Monate im Betrieb beschäftigt ist.
Erstellt am 14.04.2014 um 14:10 Uhr von rolfo
Das ist falsch Sachsenwilli, das aktive Wahlrecht hat er dann, wenn er am Wahltag Mitarbeiter des Betriebs ist, egal ob 3 Monate oder auch nur 1 Tag. Also er darf wählen.
Kandidieren darf er erst wenn er am Wahltag über 6 Monate im Betrieb ist.
Erstellt am 14.04.2014 um 14:14 Uhr von sachsenwilli
Sorry, da hast Du natürlich Recht (Asche auf mein Haupt).
Irgendwie spukte da, ohne dass es in der Frage stand, die Arbeitnehmerüberlassung in meinem Kopf herum????