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Betriebszugehörigkeit

G
gittadjedda
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,ab wann beginnt die Betriebszugehörigkeit? Wenn 1 AN mit Arbeitsvertrag von 1 Jahr eingestellt wird,ist er dann ab dem 1. Arbeitstag betriebszugehörig,oder erst dann,wenn er bis zum Wahltag bereits sechs Monate beschäftigt war? Gruß,Brigitte!

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Community-Antworten (3)

S
sachsenwilli

14.04.2014 um 15:56 Uhr

Meinst Du einen befristeten Arbeitsvertrag?? Er ist ab dem ersten Arbeitstag ein Arbeitnehmer. Sollte sein Vertrag länger als 3 Monate laufen, so hat er das aktive Wahlrecht (ab dem ersten Arbeitstag!). Das passive Wahlrecht dagegen hat er erst, wenn er 6 Monate im Betrieb beschäftigt ist.

R
rolfo

14.04.2014 um 16:10 Uhr

Das ist falsch Sachsenwilli, das aktive Wahlrecht hat er dann, wenn er am Wahltag Mitarbeiter des Betriebs ist, egal ob 3 Monate oder auch nur 1 Tag. Also er darf wählen. Kandidieren darf er erst wenn er am Wahltag über 6 Monate im Betrieb ist.

S
sachsenwilli

14.04.2014 um 16:14 Uhr

Sorry, da hast Du natürlich Recht (Asche auf mein Haupt). Irgendwie spukte da, ohne dass es in der Frage stand, die Arbeitnehmerüberlassung in meinem Kopf herum????

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