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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebszugehörigkeit

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mandyarold
Feb 2024 bearbeitet

Ich hatte ab 01.11.2016 bis 31.05.2023 einen Arbeitsvertrag, der durch den Renteneintritt beendet wurde. Ich habe aber einen neuen geringfügigen Vertrag ab 01.06.2023 bekommen. Jetzt soll mir gekündigt werden und ich wollte gern wissen, wie jetzt die gesetzliche Kündigungsfrist ist? Zählt die Zeit ab 01.11.2016 oder ab 01.06.2023?

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Community-Antworten (6)

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DummerHund

26.02.2024 um 23:16 Uhr

Hast du einen komplett neuen Arbeitsvertrag bekommen dann zählt der 01.06. 2023

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Catweazle

26.02.2024 um 23:33 Uhr

Die Betriebszugehörigkeit berechnet sich nach der Beschäftigungdauer bei dem selben Arbeitgeber. Ein Arbeitsvertrag oder auch mehrere haben darauf keinen Einfluss. Ebenso wenn kein schriftlicher Vertrag existiert.

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RudiRadeberger

27.02.2024 um 10:21 Uhr

In der Praxis werden Unterbrechungen von bis zu sechs Monaten toleriert. Deine Betriebszugehörigkeit läuft also seit dem 01.11.2016. Eine im neuen Vertrag eventuell vereinbarte Probezeit ist ebenfalls nichtig, da sich das neue Arbeitsverhältnis direkt an das alte angeschlossen hat.

D
DummerHund

27.02.2024 um 10:43 Uhr

OK so viel Gegenteilige Meinungen...gebe mich geschlagen :-)

M
mandyarold

27.02.2024 um 12:06 Uhr

Vielen Dank. Ihr habt mir sehr geholfen.

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