Erstellt am 26.02.2024 um 22:16 Uhr von Dummerhund
Hast du einen komplett neuen Arbeitsvertrag bekommen dann zählt der 01.06. 2023
Erstellt am 26.02.2024 um 22:33 Uhr von Catweazle
Die Betriebszugehörigkeit berechnet sich nach der Beschäftigungdauer bei dem selben Arbeitgeber. Ein Arbeitsvertrag oder auch mehrere haben darauf keinen Einfluss. Ebenso wenn kein schriftlicher Vertrag existiert.
Erstellt am 27.02.2024 um 07:54 Uhr von Erbsenzähler
@ Dummerhund
Da sagt Haufe aber ganz was anderes...
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/1a-individualarbeitsrecht-teil1-c-betriebszugehoerigkeit_idesk_PI17574_HI14404983.html
Erstellt am 27.02.2024 um 09:21 Uhr von RudiRadeberger
In der Praxis werden Unterbrechungen von bis zu sechs Monaten toleriert. Deine Betriebszugehörigkeit läuft also seit dem 01.11.2016. Eine im neuen Vertrag eventuell vereinbarte Probezeit ist ebenfalls nichtig, da sich das neue Arbeitsverhältnis direkt an das alte angeschlossen hat.
Erstellt am 27.02.2024 um 09:43 Uhr von Dummerhund
OK so viel Gegenteilige Meinungen...gebe mich geschlagen :-)
Erstellt am 27.02.2024 um 11:06 Uhr von mandyarold
Vielen Dank. Ihr habt mir sehr geholfen.