Betriebszugehörigkeit
Ich hatte ab 01.11.2016 bis 31.05.2023 einen Arbeitsvertrag, der durch den Renteneintritt beendet wurde. Ich habe aber einen neuen geringfügigen Vertrag ab 01.06.2023 bekommen. Jetzt soll mir gekündigt werden und ich wollte gern wissen, wie jetzt die gesetzliche Kündigungsfrist ist? Zählt die Zeit ab 01.11.2016 oder ab 01.06.2023?
Community-Antworten (6)
26.02.2024 um 23:16 Uhr
Hast du einen komplett neuen Arbeitsvertrag bekommen dann zählt der 01.06. 2023
26.02.2024 um 23:33 Uhr
Die Betriebszugehörigkeit berechnet sich nach der Beschäftigungdauer bei dem selben Arbeitgeber. Ein Arbeitsvertrag oder auch mehrere haben darauf keinen Einfluss. Ebenso wenn kein schriftlicher Vertrag existiert.
27.02.2024 um 08:54 Uhr
@ Dummerhund Da sagt Haufe aber ganz was anderes... https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/1a-individualarbeitsrecht-teil1-c-betriebszugehoerigkeit_idesk_PI17574_HI14404983.html
27.02.2024 um 10:21 Uhr
In der Praxis werden Unterbrechungen von bis zu sechs Monaten toleriert. Deine Betriebszugehörigkeit läuft also seit dem 01.11.2016. Eine im neuen Vertrag eventuell vereinbarte Probezeit ist ebenfalls nichtig, da sich das neue Arbeitsverhältnis direkt an das alte angeschlossen hat.
27.02.2024 um 10:43 Uhr
OK so viel Gegenteilige Meinungen...gebe mich geschlagen :-)
27.02.2024 um 12:06 Uhr
Vielen Dank. Ihr habt mir sehr geholfen.
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