Betriebszugehörigkeit
Ab wie vielen Monaten Betriebszugehörigkeit bin ich dann wahlberechtigt. Gibt es auch hier eine Einschränkung wie bei der Wählbarkeit?
Community-Antworten (2)
18.04.2018 um 17:17 Uhr
ab 0,01 Monaten, also nach Arbeitsbeginn. Nein, es gibt hier keine Einschränkung. Spannend ist das wenn der Arbeitnehmer am Tag der Betriebsratswahl anfängt. Hier darf er aber auch wählen.
18.04.2018 um 21:05 Uhr
hier darf er aber auch wählen das aber nur, wenn er in der Wählerliste steht. Da die Wählerliste nur bis zum letzten Tag VOR DER WAHL aktualisiert werden darf, wage ich zumindest leise zu bezweifeln, dass er/sie wählen kann.
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