Erstellt am 18.04.2018 um 15:17 Uhr von nicht brauchen
ab 0,01 Monaten, also nach Arbeitsbeginn.
Nein, es gibt hier keine Einschränkung. Spannend ist das wenn der Arbeitnehmer am Tag der Betriebsratswahl anfängt. Hier darf er aber auch wählen.
Erstellt am 18.04.2018 um 19:05 Uhr von nicoline
*hier darf er aber auch wählen*
das aber nur, wenn er in der Wählerliste steht. Da die Wählerliste nur bis zum letzten Tag VOR DER WAHL aktualisiert werden darf, wage ich zumindest leise zu bezweifeln, dass er/sie wählen kann.