Zielerreichungsprämie nach 87 ?
Hallo, unser AG wird voraussichtl. für 2019 eine Zielerreichungsprämie mit unserem BR abschließen. Darin soll vereinbart sein dass die MA entsprechend ihrer Krankheitstage mehr o. weniger eine Prämie bekommen sollen.
Bedarf es bei so einer Prämie überhaupt einer BetrV nach 87, 1, 10 und wie soll man als MA dem gegenüberstehen wenn MA die aus der Lohnfortzahlung fallen nicht beteiligt werden sollen?
Danke
Community-Antworten (1)
30.11.2019 um 08:41 Uhr
Man kann als BR schon - aber ich finde eine derartige Prämie auch unmöglich. Ich jedenfalls würde meinen Finger nicht bei ja heben.
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