Erstellt am 09.02.2011 um 19:41 Uhr von pfeilenbogen
Sitzung Beschluss Anwalt beauftragen Beschlussverfahren mit dem Ziel die Maßnahme bis zur Erfüllung der MB auszusetzen, weiter Beschlussverfahren it der Androhung eines Ordnungsgeldes für jede weitere Missachtung der MB
Erstellt am 09.02.2011 um 19:59 Uhr von Südmann
wenn die Maßnahme des AG mitbestimmungswidrig durchgeführt werden soll, kann der BR dies in der Regel durch eine einstweilige Verfügung verhindern
Hinzuziehung eines Anwalts wäre anzuraten
Erstellt am 09.02.2011 um 20:25 Uhr von Kölner
@kyinsel
Bevor man hier ein Fass aufmacht, sollte man erst einmal berichten, wo der BR seine MBR bei der Wohnraumvergabe missachtet sieht.
Gerade in diesem Punkt ist nicht gut Kirschen essen und nicht alles dem MBR unterworfen.
Erstellt am 09.02.2011 um 20:34 Uhr von wahlvst
Die Mitbestimmungstatbestände werden im 87er aufgeführt. Das wäre z.B. Zuweisung und Kündigung
Interessant wäre dann u.a
Hat der AG den BR nicht beteiligt und dennoch einem AN Wohnräume zugewiesen bzw. mit ihm einen Mietvertrag abgeschlossen, sind diese Maßnahmen unwirksam (Fitting, Rn. 393; GL, Rn. 209a; WW, Rn. 66; a. A. ErfK-Kania, Rn. 89; GK-Wiese, Rn. 781; Richardi, Rn. 724, jeweils m. w. N.). Andernfalls würde das Mitbestimmungsrecht ausgehöhlt werden. Eine vorläufige Zuweisung kommt nicht in Betracht (vgl. Rn. 21 f.). Bei Missachtung des Mitbestimmungsrechts kann der BR vom AG verlangen, dass dieser alles unternimmt, damit der vermietete Wohnraum wieder geräumt wird. Dem betroffenen AN, der die bereits bezogene Wohnung wieder räumen muss, weil der AG das Mitbestimmungsrecht missachtet hat, steht die Möglichkeit offen, gegen den AG Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Auch die Erhöhung der Grundmieten und die Umlage von Betriebs- und Nebenkosten auf die Mieter kann nur unter Beachtung der Mitbestimmung erfolgen.
Alles Auszüge aus dem DKK
Also, wurde gegen dieses verstoßen, dann ruhig ein Fass aufmachen, dass schaft Klarheit
Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich schließlich auch auf die allgemeine Festlegung der Nutzungsbedingungen.
Erstellt am 09.02.2011 um 20:39 Uhr von Südmann
wie kommt ihr denn auf das Thema "Wohnraum" ???
ich hab das neueste Modell "Glaskugel" das auf dem Markt verfügbar ist,
aber konnte darin nichts entdecken..;-)
Erstellt am 09.02.2011 um 20:46 Uhr von Immie
§87, 1 Satz 9
Wenn man mit ein wenig Kreativität den "Satz" gegen "Nummer" austauscht...
Erstellt am 09.02.2011 um 23:12 Uhr von Südmann
§ 87,1,9
gut, hab ich nicht registriert
danke ;-)