Hallo
Der Arbeitgeber hat in einem akuten Fall unsere Mitbestimmungsrehcte nach §87, 1 Satz 9 mißachtet. Der BR hat sofort nach Bekanntwerden einer Maßnahme des AG Widerspruch eingelegt, obwohl der AG den BR noch nicht informiert hatte.
Eigentlich hätte der AG die Einigungsstelle anrufen müssen, was er nicht getan hat.
Die Maßnahme findet auf jeden Fall statt, auch ohne Einwilligung des BR. Können wir jetzt an dieser Stelle selbst die Einigungsstelle anrufen, oder müssen wir direkt über das Arbeitsgericht?
Vielleicht gibt es andere Möglichkeiten?
Hilfe wäre toll!!!