W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Mitglied trotz Erwerbsminderungsrente(befristet)?

D
Dr.House
Jan 2018 bearbeitet

Vielleicht könnt Ihr mir helfen?! Ein Mitglied unseres Betriebsrates geht demnächst befristet in Erwerbsminderungsrente.(1,5 Jahre) Da sie nicht auf Dauer ausfällt, bleibt sie weiterhin BR-Mitglied. Sie könnte doch weiterhin an BR-Sitzungen teilnehmen, oder..? Wenn ja, kann sie die Fahrtkosten beim Arbeitgeber geltend machen? Wäre vielleicht ähnlich zu werten wie Elternzeit. (Besagte Mitarbeiterin darf laut Rentenkasse hinzuverdienen.)

Wäre dankbar für Antworten. Gruß Dr.House

4.25302

Community-Antworten (2)

W
Werner

29.05.2008 um 10:15 Uhr

Moin Dr.House, ich sehe das auch so. Das AV ruht, ebnso wie bei Elternzeit. Also wäre das hier vergleichbar anzuwenden: Die Fahrtkosten von der Wohnung zum Betrieb z.B. aus Anlass von Betriebsratssitzungen sind nicht nur zu erstatten, wenn die Sitzung außerhalb der individuellen, aber innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit stattfindet, sondern z.B. auch, wenn ein in Elternzeit befindliches Betriebsratsmitglied zur Sitzung kommt (BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04).

D
Dr.House

29.05.2008 um 12:54 Uhr

Werner, vielen Dank für die Antwort. Ich sehe das ähnlich. Wir werden das bei Bedarf unserem AG so rüberbringen und warten seine Reaktion ab.

Gruß Dr.House

Ihre Antwort