Erstellt am 07.09.2006 um 14:07 Uhr von Fayence
eisi006,
Vertrag läuft vereinbarungsgemäß einfach aus und ein Ersatzmitglied rückt in den BR nach!
Erstellt am 07.09.2006 um 14:09 Uhr von Wolle1
Leider Nein. Der Zeitvertrag läuft aus, was schon mit dem Zeitpunkt der Unterschrift bekannt war. Nur wenn der AG eine Verlängerung anbietet besteht die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung. Mit dem Auslaufen der Befristung endet auch das BR-Mandat.
Erstellt am 07.09.2006 um 14:56 Uhr von Urmel
In diesem Zusammenhang interessiert mich, ob wenn einem - wie o.a. - BRM (in diesem Fall Nachrücker) nach Ablauf des befristeten ein unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten wird, aber zu anderen Bedingungen, es dieses akzeptieren muss oder es sich darauf berufen kann, dass ihm durch die BR-Arbeit keine Nachteile entstehen dürfen.
Urmel
Erstellt am 08.09.2006 um 06:22 Uhr von Wolle1
Hallo zusammen
Das Fatale an dieser Situation wäre, das ein Ablehnen der Bedingungen ein Zustandekommen des unbefristeten AV verhindern würde. Dabei spielt erst einmal das BR-Mandat keine Rolle.
Ob das Mandat weiter bestehen kann, wenn der Vertrag akzeptiert wird, müsste erst geklärt werden, da es nicht sicher ist, ob bei geänderten Bedingungen die Betriebszugehörigkeit weiterläuft. Vom Gesetz her wäre es klar, jedoch können die geänderten Bedingungen auch enthalten, das ein neues Arbeitsverhältnis zu den ausgehandelten (oder angebotenen) Bedingungen entsteht. Einen solchen Fall habe ich schon vor einigen Jahren erlebt.
Erstellt am 08.09.2006 um 10:01 Uhr von Fayence
Wolle1,
habe ein Verständnisproblem!
Wenn sich ein neuer AV nahtlos an einen vorherigen Vertrag anschliesst, stellt sich für mich die Frage "ob das Mandat weiter bestehen kann" überhaupt nicht! Wo siehst Du das Problem?
Erstellt am 08.09.2006 um 10:10 Uhr von Wolle1
Hey Fayence,
Das Problem liegt in der Möglichkeit, im neuen Arbeitsvertrag zu vereinbaren, dass ein Neubeginn der Bertriebszugehörigkeit stattfindet mit der Annahme des neuen Arbeitsvertrages. Das BetrVG sagt aus, dass ein passives Wahlrecht erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit entsteht, welche dann in dem Fallnicht gegeben wären. Das Mandat muss deshalb erlöschen, wenn der befristete AV endet.
Erstellt am 08.09.2006 um 10:42 Uhr von Fayence
Wolle1,
es fällt mir mehr als schwer, diese Begründung gelten zu lassen, da für mich ein Verlust der Wählbarkeit nicht erkennbar ist!
DKK, 10. Aufl., §8, RN 5
Neben der Wahlberechtigung ist weitere Voraussetzung eine sechsmonatige Betriebszugehörigkeit, wobei Zeiten angerechnet werden, in denen der AN unnmittelbar vorher einem anderen Betrieb des UN oder des Konzerns angehört hat.
Erstellt am 08.09.2006 um 11:00 Uhr von Kölner
@Wolle1
So einen Fall hast Du erlebt? Bei ein und der selben Firma? Bei einer Verlängerung des AV ohne Unterbrechung?
Ich staune...
Erstellt am 08.09.2006 um 11:05 Uhr von Angi1
Hallo eisi006,
habe im Fitting unter § 78 RN 19 folgendes gefunden:
Das Benachteiligungsverbot erstreckt sich auch auf die berufliche Entwicklung. Deshalb ist die Nichtübernahme eines befristet beschäftigten Betriebsratsmitglied in eine Vollzeitbeschäftigung bzw. in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eine unzulässige Benachteiligung, wenn sie wegen der BR Tätigkeit erfolgt. Hiervon wird in der Regel ausgegangen, wenn die sonst übliche Übernahme nur dem BR Mitglied verweigert wird.
Außerdem besteht die Möglichkeit dem AN einen Sachgrundbezogenen befristeten Vertrag über die Zeit der BR Tätigkeit zukommen zu lassen.
MfG
Angi1
Erstellt am 08.09.2006 um 11:09 Uhr von Kölner
@Angi1
Aber diese Benachteiligung müsste doch erst einmal nachgewiesen werden.
Mir dies vorzustellen fällt mir bei einem auslaufenden AV dann doch sehr schwer - wenn der AG nicht gerade "mit dem Klammerbeutel gepudert" worden ist.
Erstellt am 08.09.2006 um 11:14 Uhr von Angi1
@Kölner,
ich habe diesen Auszug ja auch nur zur Verfügung gestellt, da er sich auch mit diesem Thema beschäftigt. Ob er zutrifft und es eventuell Übernahmen von anderen befristeten Verträgen gab, weiß ich natürlich nicht.
Ich ging nach dem Motto "Gut zu wissen"
MfG
Angi1
Erstellt am 08.09.2006 um 11:18 Uhr von Kölner
@Angi1
Das finde ich ja auch sehr nett.
;-)