Hallo en Alle.
Wir haben im Gremium eine Kollegin mit befristetem (ohne Sachgrund) AV. Der endet am 31.01.2011.
- Sie hat vorher schon als "Aushilfe" gearbeitet von 09/2008 -01/2009
- Dann befr. AV von 01.2009 bis 01.2010
- Dann Stundenerhöhung (stillschweigende Verlängerung) bis 01.2011
Meiner Meinung nach hat sie ein unbefr. AV, da mehr als 2 Jahre befristet beschäftigt wurde! (TbFG)
Sollte sie im unbefr. AV eine Kündigung bekommen, kann es nur eine außerordentliche sein.
Sollte der AG das AV aufgrund der Befristung für beendet erklären, was tun?
Bitte um korrigierende Meinungen zu meinen Behauptungen und/oder Antworten zuhauf auf meine letzte Frage!

Danke euer Asterix