Haben befristete An im Betriebsrat nach ablauf ihres Vertrages weiterhin das Recht auf eine Weiterbeschäftigung nur auf Grundlage ihre Zugehörigkeit zum BR? sie brauchen doch auch eine grundsätzliche Absicherung!?
Und wie verhält sich das dann mit Ersatzmitgliedern, die häufiger zu Sitzungen eingeladen werden?