Wir haben folgendes Problem: Depotleiter, die ca 30 - 50 Mitarbeiter führen müssen, sollen demnächst zu einer Schulung geschickt und dazu ausgebildet werden, Produkte in einem Shop (welcher neu in die Filialen integriert wird) zu verkaufen.
In der Stellenbeschreibung eines Depotleiters ist diese Tätigkeit nicht aufgeführt, jedoch in den Arbeitsverträgen der Passus "andere zumutbare Tätigkeiten". Die Leiter sind einheitlich der Meinung, dass das zu ihrer normalen Arbeit nicht zu schaffen ist und eben nicht in ihrer Stellenbeschreibung steht. Werden Fehler gemacht, bzw enstehen Mankobeträge, wird das vom Gehalt abgezogen.
Außerdem sehen sie das immer mehr Aufgaben aber keine Gehaltssteigerung auf sie zu kommt. Nun unsere Fragen:
1. Müssen sie diese Erweiterung einfach hinnehmen?
2. In wie weit hat man Rechte, in diesem Zusammenhang mehr Gehalt zu fordern?
3. Muss es bestimmt Mankobeträge geben oder bedarf es hierbei einer gesonderten Regelung, die jeder AG nach Kulanz machen kann oder nicht?
4. Was kann der BR für die Kollegen tun bzw. hätte uns der AG vorher mit ins Boot nehmen müssen?