Bei uns haben Mitarbeiter vor einiger Zeit Änderungsverträge unterschrieben. Zu diesen wurde auch jeweils neue Stellenbeschreibungen an die betroffenen Mitarbeiter ausgegeben. Nun, nach einigen weiteren Neuerungen im Betrieb, gibt unser AG einfach nochmal neue Stellenbeschreibungen an die MA raus.
Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht? Wie verbindlich sind diese für die betroffenen MA, denn die "alten" Stellenbeschreibungen sind doch bereits Teil der neuen Arbeitsverträge, oder wie verhält sich das? Kann der AG nach Belieben das Tätigkeitsfeld und die Stellenbeschreibung ändern?