MBR Mitbestimmung des BR bei neuen Stellenbeschreibungen
Bei uns haben Mitarbeiter vor einiger Zeit Änderungsverträge unterschrieben. Zu diesen wurde auch jeweils neue Stellenbeschreibungen an die betroffenen Mitarbeiter ausgegeben. Nun, nach einigen weiteren Neuerungen im Betrieb, gibt unser AG einfach nochmal neue Stellenbeschreibungen an die MA raus. Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht? Wie verbindlich sind diese für die betroffenen MA, denn die "alten" Stellenbeschreibungen sind doch bereits Teil der neuen Arbeitsverträge, oder wie verhält sich das? Kann der AG nach Belieben das Tätigkeitsfeld und die Stellenbeschreibung ändern?
Community-Antworten (1)
11.01.2019 um 19:33 Uhr
Man fragt sich eigentlich, warum die AN neue Arbeitsverträge unterschreiben - wenn sie es tun, kann es ihnen doch auch egal sein, wenn es neue Stellenbeschreibungen gibt.
Für den BR eher wichtig, ob eventuelle Änderungen bei den Tätigkeiten eine Versetzung beinhaltet.
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