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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stellenbeschreibung - Befugnisse und Mitbestimmung BR

M
Marco4
Jan 2018 bearbeitet

Vor 6 Jahren haben wir "Stellenbeschreibungen" "Tätigkeitsbeschreibungen" für jeden Mitarbeiter erstellt. Das ist im Zusammenhang mit der Zertifizierung DIN ISO EN 9000-2000 geschehen. Dort sind Fragen wie: Stellvertreterregelung, Unterschriften, Aufgaben Befugnisse u.s.w. der einzelnen Mitarbeiter vorhanden und bekannt? In dieser "Stellenbeschreibung" sind folgende Dinge aufgeführt.

1.- Name, Vorname, Eintritsdatum, Abteilung und Pers. Nr. 2.- Stellenbezeichnung, Unterschriftenregelung, Vorgesetzteru. Vertretung. 3.- Besondere Befugnisse und / oder Verpflichtungen. 4.- Interne Ausbildung, Erfahrungen u. Kenntnisse. 5.- Hauptaufgaben u. Sonderaufgaben am Arbeitsplatz. 6.- Unterschriften v. Stelleninhaber Abt. Leiter und Geschäftsführung.

Diese Stellenbeschreibung wurde in die Personalakte gegeben. Eine Kopie erhielt der Mitarbeiter. Jetzt stellte sich raus das ein früherer Abteilungsleiter bei einigen Mitarbeitern keine "Stellenbeschreibung" gemacht hat. Diese sollten nun auch erstellt werden. Der Betriebsrat sagt das geht nicht "Mitbestimmung des BR" Vor 6 Jahren war das kein Thema. Es sollen ja für alle Mitarbeiter diese Tätigkeitsbeschreibungen vorhanden sein.

Diese Stellenbeschreibungen geben nur das wieder was der Mitarbeiter ja täglich an seiner Arbeitsstelle macht. Was soll da durch die Mitbestimmung geändert werden??? Es sind auf keinen Fall Stellenbeschreibungen für eine Neueinstellung oder wo der Lohn u.s.w. abhängt.

Ich hatte gelesen das es zwei Arten laut BVG geben soll. Einmal mit und einmal ohne Mitbestimmung des BR. Was für eine liegt bei uns vor?

6.69201

Community-Antworten (1)

B
biberrat

11.04.2007 um 11:15 Uhr

Hallo Marco4,

in der Regel werfe ich gerne einen einschlägigen § ins Rennen, aber in Deinem Fall fällt mir da keiner ein. Es ist doch so: Bei einer ISO-Zertifizierung müssen Verfahrens-und Arbeitsanweisungen im Betrieb vorhanden und dokumentiert sein.Dies geschieht in der Regel zusammen mit den Mitarbeitern. So nach dem Motto: Was tust Du und das bringen wir nun mal in ein Iso-Schema. Also,wo liegt das Problem?? Oder habe ich was übersehen warum Du hier Mitbestimmung einforderst?

Gruß

Biberrat

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