Vor 6 Jahren haben wir "Stellenbeschreibungen" "Tätigkeitsbeschreibungen" für jeden Mitarbeiter erstellt. Das ist im Zusammenhang mit der Zertifizierung DIN ISO EN 9000-2000 geschehen.
Dort sind Fragen wie: Stellvertreterregelung, Unterschriften, Aufgaben
Befugnisse u.s.w. der einzelnen Mitarbeiter vorhanden und bekannt?
In dieser "Stellenbeschreibung" sind folgende Dinge aufgeführt.

1.- Name, Vorname, Eintritsdatum, Abteilung und Pers. Nr.
2.- Stellenbezeichnung, Unterschriftenregelung, Vorgesetzteru. Vertretung.
3.- Besondere Befugnisse und / oder Verpflichtungen.
4.- Interne Ausbildung, Erfahrungen u. Kenntnisse.
5.- Hauptaufgaben u. Sonderaufgaben am Arbeitsplatz.
6.- Unterschriften v. Stelleninhaber Abt. Leiter und Geschäftsführung.

Diese Stellenbeschreibung wurde in die Personalakte gegeben. Eine Kopie erhielt der Mitarbeiter.
Jetzt stellte sich raus das ein früherer Abteilungsleiter bei einigen Mitarbeitern keine "Stellenbeschreibung" gemacht hat.
Diese sollten nun auch erstellt werden.
Der Betriebsrat sagt das geht nicht "Mitbestimmung des BR"
Vor 6 Jahren war das kein Thema. Es sollen ja für alle Mitarbeiter diese Tätigkeitsbeschreibungen vorhanden sein.

Diese Stellenbeschreibungen geben nur das wieder was der Mitarbeiter ja täglich an seiner Arbeitsstelle macht.
Was soll da durch die Mitbestimmung geändert werden???
Es sind auf keinen Fall Stellenbeschreibungen für eine Neueinstellung oder wo der Lohn u.s.w. abhängt.

Ich hatte gelesen das es zwei Arten laut BVG geben soll. Einmal mit und einmal ohne Mitbestimmung des BR.
Was für eine liegt bei uns vor?