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+++ Tagunsraum für BR-Sitzung +++

S
sandman1971
Jan 2018 bearbeitet

Hi @ All,

Bisher war es so, dass die BR-Treffen immer in unserer Niederlassung (hier sitzt auch das Management) stattgefunden haben - im Büro unseres freigestellten BRV. Zufällig ist uns jetzt aufgefallen, dass etwas lautere Gespräche von außen bzw. den nebenan liegenden Büros mitzuhören sind. Niederlassungsleiter und GF sitzen außerdem auch gleich nebenan.

Da wir unsere Sitzungen gerne ohne weitere "Zuhörer" abhalten wollen, spielen wir mit dem Gedanken, uns einen Tagungsraum außerhalb unserer Niederlassung zu mieten. Wie sieht es mit der Kostenübernahme für so einen Tagungsraum aus? Kann die GL unseren Wunsch/Beschluss ablehnen, da sie uns ja (wie im BetrVG § 40 Abs. 2 steht) einen Raum zur Verfügung stellen?

Für eine aussagekräftige/haltbare Antwort sind wir sehr dankbar.

Ciao, Sandman1971

P.S. Dieses Problem gilt leider auch für die anderen Räume in der NL - also Nutzung eines anderen Raumes kommt nicht in Frage.

5.22101

Community-Antworten (1)

P
pirat

14.05.2008 um 21:23 Uhr

@sandman1971 wie wäre es denn mit Schallschutz? so sah es das LAG ... Anforderungen an ein Betriebsratsbüro....Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 11 TaBV 75/00

"Ist der Arbeitgeber – wie im zu beurteilenden Fall – verpflichtet, dem Betriebsrat einen eigenen Raum zuzuweisen, so gilt nach Meinung des Gerichtes, daß er verschließbar sowie optisch und akustisch zumindest so weit abgeschirmt sein muß, daß ihn Zufallszeugen von außen nicht einsehen oder abhören können, ohne besonderen Aufwand zu betreiben. "

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