Hi @ All,

Bisher war es so, dass die BR-Treffen immer in unserer Niederlassung (hier sitzt auch das Management) stattgefunden haben - im Büro unseres freigestellten BRV. Zufällig ist uns jetzt aufgefallen, dass etwas lautere Gespräche von außen bzw. den nebenan liegenden Büros mitzuhören sind. Niederlassungsleiter und GF sitzen außerdem auch gleich nebenan.

Da wir unsere Sitzungen gerne ohne weitere "Zuhörer" abhalten wollen, spielen wir mit dem Gedanken, uns einen Tagungsraum außerhalb unserer Niederlassung zu mieten. Wie sieht es mit der Kostenübernahme für so einen Tagungsraum aus? Kann die GL unseren Wunsch/Beschluss ablehnen, da sie uns ja (wie im BetrVG § 40 Abs. 2 steht) einen Raum zur Verfügung stellen?

Für eine aussagekräftige/haltbare Antwort sind wir sehr dankbar.

Ciao,
Sandman1971

P.S. Dieses Problem gilt leider auch für die anderen Räume in der NL - also Nutzung eines anderen Raumes kommt nicht in Frage.