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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlvorstand bestellen

M
Messknecht
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ihr Allwissenden. Wir haben bereits einen Betriebsrat in der 1. Wahlperiode seit 2011. Müssen wir den Wahlvorstand für die kommenden Wahlen auch wieder auf einer BV wählen oder können wir vom Betriebsrat aus einfach geeignete Personen bestimmen? Wie lange vor der Wahl kann man einen Wahlvorstand bestimmen / wählen? Können wir das auch jetzt schon machen?

Danke

1.88703

Community-Antworten (3)

H
Hoppel Akzeptiert

11.09.2013 um 21:06 Uhr

@ Messknecht

Der Wahlvorstand wird jetzt durch den BR eingesetzt. Bedeutet, dass Ihr Euch geeignete KollegInnen ausgucken und bestimmen könnt. Nicht vergessen, dass auch BRM im WV vertreten sein dürfen!

Das BetrVG gibt nicht vor, wann ein WV frühestens bestellt werden darf. Im letzten mir bekannten spezifischen LAG Beschluss wurden 24 Wochen vor Beginn des offiziellen Wahlzeitraums noch als haltbar betrachtet.

Da alle großen Schulungsanbieter ab Oktober Schulungen für Wahlvorstandsmitglieder anbieten (Ausnahmen auch schon ab September), könnte man das als Orientierungshilfe nehmen.

C
Charlys

11.09.2013 um 16:49 Uhr

Der BR bestellt den WV, also in einer Sitzung einen Top

P
pillepalleTR

11.09.2013 um 18:45 Uhr

"Wie lange vor der Wahl kann man einen Wahlvorstand bestimmen / wählen?" Können tut man viel. Sollen sollte man irgendwann. Dafür sind dann auch im BetrVG bzw. in der WO Fristen angegeben. Einfach mal nachschlagen und nachlesen! Auf der allwissenden Müllhalde gibt es aber auch Wahlkalender: Man trägt dort den Tag der letzten Wahl bzw. den Tag, an dem das Wahlergebnis bekannt gegeben wurde, ein und das Ding berechnet alle Fristen automatisch - die "Mindestfristen" genau nach dem Gesetz und sogar die praktisch sinnvollen Fristen - also die mit etwas "Vorlauf" .

"Können wir das auch jetzt schon machen?" Gefühlsmäßig würde ich sagen "Ja" - falls nicht irgendein Gericht in der Vergangenheit geurteilt hat, dass es dadurch zu einer ungerechtfertigten Erweiterung des Kündigungsschutzes für die WV-Mitglieder kommt.

Mir stellt sich allerdings (die Kündigungsschutzgeschichte mal ausgeklammert) die Frage nach dem Sinn des Ganzen.

"(...)aus einfach geeignete Personen bestimmen?" Wie wärs mit denen, die's schonmal vor (dann) 3 Jahren gemacht haben (falls noch verfügbar)? Spart z.B. Schulungskosten und Arbeitszeit.

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