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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bestellung Wahlvorstand

L
LuckyBR
Nov 2016 bearbeitet

Wenn der BR den Wahlvorstand "bestellt". muss der BR formale Dinge in der Kommunikation an die Belegschaft beachten ? Danke

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Community-Antworten (3)

T
tommyh

15.11.2013 um 20:25 Uhr

Wie und was meinst Du genau?

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Teufel

16.11.2013 um 10:38 Uhr

Nachdem der b r den Wahlvorstand bestellt hat wird dieser die Wahl einleiten. Gewerkschaft und Arbeitgeber werden informiert wie sich der Wahlausschuss zusammensetzt. Die Belegschaft wird durch das wahlausschreiben vom Wahlvorstand informiert wie alles zur Wahl abläuft.

Im vorab muss der Wahlausschuss eine Schulung besuchen . In dieser wird er die erforderlichen Unterlagen bekommen die auszuhängen sind.

G
gironimo

16.11.2013 um 10:45 Uhr

Wir pflegen die Mitarbeiter dadurch zu informieren, dass wir ein BR-Info herausgeben, wo wir bekannt geben, dass ein Wahlvorstand benannt wurde und wer es ist. Gleichzeitig wird natürlich auch die Geschäftsleitung darüber informiert.

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