Hallo und guten Tag an Alle,

ich habe eine Frage zum Thema Rufdienst.
Kann die GF eine Dienstanweisung zu diesem Sachverhalt erlassen oder handelt es sich hier um einen Eingriff in die Arbeitszeit und wäre somit mitbestimmungspflichtig?
Bis jetzt: -Arbeitsende vor 22 Uhr Arbeitsbeginn um 7 Uhr, Arbeitsende zw. 22 Uhr und
01 Uhr Arbeitsbeginn um 11 Uhr, Arbeitsende nach 2 Uhr keine Arbeitsaufnahme.
( Hier war es egal wie lange der Einsatz gedauert hat. )

Jetzt: -alle Arbeitszeiten bis 24 Uhr werden nicht berücksichtigt.
-Bemessung der Einsatzzeit erfolgt vom Anruf bis zum Ende der Nachbereitung plus 30 min. Wegezeit.
-Bei Inanspruchnahme bis 2 Uhr , die über 3 Stunden gedauert hat, erfolgt die Arbeitsaufnahme um 11 Uhr am jeweiligen Kalendertag.
-Bei Inanspruchnahme über 3 Stunden, die über 2 Uhr andauert, erfolgt keine Arbeitsaufnahme am jeweiligen Kalendertag.
-Bei Inanspruchnahme nach 2 Uhr und einer Eissatzzeit unter 3 Stunden erfolgt die Arbeitsaufnahme um 11 Uhr am jeweiligen Kalendertag.

Allerdings steht unter einem anderen Punkt „ Für die Ruhezeiten zw. Den Diensten gelten die Regelungen des ArbZG.“

Was sagt Ihr dazu?

Mit freundlichen Grüßen und danke