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Rufdienst und Arbeitszeit

C1
cerebrus 1
Feb 2018 bearbeitet

Hallo Nach dem Arbeitszeitgesetz ist „Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen" . Wenn jetzt der Diensthabende seine Arbeitszeit verlängert, weil z.b. noch ein OP über die Arbeitszeit geht, ist das dann aktiver Rufdienst. So ganz belanglos ist das ja nicht. Bei aktivem Rufdienst würde die Ruhezeit erst mit dem Erreichen der Wohnung beginnen bzw. die ein zu tragende Arbeitszeit sich verlängern. Bei einem Ruf im Dienst zählt die aktive Zeit ja ab dem Anruf bis zum Wiedereintreffen. Wie ist denn Eure Meinung. Ich finde da im Gesetz und den Kommentaren nichts passendes. Der Chef der meint, aktiver Rufdienst ist nur wenn man angerufen wird und in die Klinik gerufen wird meint er sei im Recht. Der Kollege, der in der Klinik bleiben muß weil er Dienst hat, bekäme ein paar Cent mehr und seine Ruhezeit würde erst ab Ankunft an der Wohnung zu laufen beginnen. Danke und ein schönes Wochenende

49803

Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

09.02.2018 um 19:17 Uhr

"akiven Rufienst" wirst Du im Gesetz sicherlich nicht finden, eher schon in Eurem Tarifvertrag.Und da stehen dann auch die Regularien.

Für mich klingt aber die Meinung Eures Chefs plausibel.

N
nicoline

09.02.2018 um 19:41 Uhr

cerebrus 1 guckst du hier: http://www.arbeitszeitberatung.de/fileadmin/rechtstipps/Rechtstipps_Rufbereitschaft_2.pdf ich kenne kein neueres Urteil. Wird bei euch ein TV angewendet?

C1
cerebrus 1

09.02.2018 um 21:06 Uhr

Danke für die Antworten

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