Rufdienst und Arbeitszeit
Hallo Nach dem Arbeitszeitgesetz ist „Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen" . Wenn jetzt der Diensthabende seine Arbeitszeit verlängert, weil z.b. noch ein OP über die Arbeitszeit geht, ist das dann aktiver Rufdienst. So ganz belanglos ist das ja nicht. Bei aktivem Rufdienst würde die Ruhezeit erst mit dem Erreichen der Wohnung beginnen bzw. die ein zu tragende Arbeitszeit sich verlängern. Bei einem Ruf im Dienst zählt die aktive Zeit ja ab dem Anruf bis zum Wiedereintreffen. Wie ist denn Eure Meinung. Ich finde da im Gesetz und den Kommentaren nichts passendes. Der Chef der meint, aktiver Rufdienst ist nur wenn man angerufen wird und in die Klinik gerufen wird meint er sei im Recht. Der Kollege, der in der Klinik bleiben muß weil er Dienst hat, bekäme ein paar Cent mehr und seine Ruhezeit würde erst ab Ankunft an der Wohnung zu laufen beginnen. Danke und ein schönes Wochenende
Community-Antworten (3)
09.02.2018 um 19:17 Uhr
"akiven Rufienst" wirst Du im Gesetz sicherlich nicht finden, eher schon in Eurem Tarifvertrag.Und da stehen dann auch die Regularien.
Für mich klingt aber die Meinung Eures Chefs plausibel.
09.02.2018 um 19:41 Uhr
cerebrus 1 guckst du hier: http://www.arbeitszeitberatung.de/fileadmin/rechtstipps/Rechtstipps_Rufbereitschaft_2.pdf ich kenne kein neueres Urteil. Wird bei euch ein TV angewendet?
09.02.2018 um 21:06 Uhr
Danke für die Antworten
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Rufdienst im Kreißsaal
Hallo, wir arbeiten als angestellte Hebammen in einer Klinik im Kreißsaal in Wechselschicht und mit Rufbereitschaftsdiensten. Für uns gilt der TVÖD Dazu mehrer Fragen: 1.) Dürfen Teilzeitkräfte im
Anspruch auf Einteilung um Rufdienst
Hallo KollegInnen, folgende Situation: eine Kollegin ist mehr als häufig AU. Auch eben mal nur 1 bis 2 Tage. In der Abteilung wird auch Rufdienst im Anschluß an die AZ gemacht. Auch Sa./ So. Durch
Rufdienst/ Rufbereitschaft - handelt es sich bei Dienstanweisung dazu um einen Eingriff in die Arbeitszeit und wäre somit mitbestimmungspflichtig?
Hallo und guten Tag an Alle, ich habe eine Frage zum Thema Rufdienst. Kann die GF eine Dienstanweisung zu diesem Sachverhalt erlassen oder handelt es sich hier um einen Eingriff in die Arbeitszei
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
Hallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u