Hallo, ich brauche Hilfe. Wir sind ein Altenheim. Die Pflegedienstleitung will neue zusätzliche Dienstzeiten einführen wegen der Unterschreitung der Ruhezeit. Bis jetzt haben wir 7 Frühdienste und 6 Spätdienste. Der Betriebsrat ist der Meinung, dass nach BetrVG § 87 2
und 3 diese Maßnahmen mitbestimmungspflichtig sind. Die PDL ist nach einer Fortbildung der Meinung, dass neue Arbeitszeiten eine unternehmerische Entscheidung sind und deshalb nicht
mitbestimmungspflichtig. Im Januar hat der Betriebsrat die neuen Arbeitszeiten abgelehnt, weil mit den 7 Frühdiensten und 6 Spätdiensten die Dienste so gestaltet werden können,
dass die Ruhezeit eingehalten werden können. Die Ruhezeiten werden nur beim Wechsel von Spät- auf den Frühdienst bei nicht beachten von den unterschiedlichen Anfangszeiten im Frühdienst und Arbeitsende im Spätdienst unterschritten.