Neue Arbeitszeiten nicht mitbestimmungspflichtig
Hallo, ich brauche Hilfe. Wir sind ein Altenheim. Die Pflegedienstleitung will neue zusätzliche Dienstzeiten einführen wegen der Unterschreitung der Ruhezeit. Bis jetzt haben wir 7 Frühdienste und 6 Spätdienste. Der Betriebsrat ist der Meinung, dass nach BetrVG § 87 2 und 3 diese Maßnahmen mitbestimmungspflichtig sind. Die PDL ist nach einer Fortbildung der Meinung, dass neue Arbeitszeiten eine unternehmerische Entscheidung sind und deshalb nicht mitbestimmungspflichtig. Im Januar hat der Betriebsrat die neuen Arbeitszeiten abgelehnt, weil mit den 7 Frühdiensten und 6 Spätdiensten die Dienste so gestaltet werden können, dass die Ruhezeit eingehalten werden können. Die Ruhezeiten werden nur beim Wechsel von Spät- auf den Frühdienst bei nicht beachten von den unterschiedlichen Anfangszeiten im Frühdienst und Arbeitsende im Spätdienst unterschritten.
Community-Antworten (3)
21.10.2008 um 12:43 Uhr
@Frank Natürlich seit ihr in der Mitbestimmung! Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3. Eine unternehmerische Entscheidung sieht anders aus. Schließlich sind eure Kollegen ja keine Leibeigenen des Arbeitgebers, der über sie verfügen kann, wann immer es ihm danach gelüstet. Deshalb hat sich der Gesetzgeber diese tollen Dinge ausgedacht ;-)) Sollte er an eurem MBR zweifeln, entscheidet das ArbG im Beschlussverfahren. Diesen Weg müsst ihr dann allerdings auch bereit sein zu gehen.
21.10.2008 um 12:44 Uhr
Tolle Fortbildung, Thema war wohl: Wie rede ich dem BR Unfug ein! Arbeitszeit ist generell mitbestimmungspflichtig, wenn es da Meinungsverschiedenheiten gibt, so müssen sich eben andere Institutionen dem Thema annehmen. Zum streiten gibt es Anwälte, und in Deinem Fall freuen die sich riesig, weil mit wenig Aufwand erfolgversprechend. Wenn jetzt alles, was wegen unternehmerischer Entscheidungen durchgesetzt werden soll, aus der Mitbestimmung fällt, so brauchen wir auch keine Betriebsverfassung mehr und somit auch keine Betriebsräte! Wäre natürlich der Idealfall, aber die Gedanken von Marx und Engels sind bereits gescheitert!
21.10.2008 um 12:50 Uhr
Regelungen über die Arbeitszeit sind Gegenstand zwingender Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Es ist also durch den Betriebsrat mitzubestimmen, wie die Sollzeiten, die Kern- und Gleitzeiten festgelegt werden.
Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz: § 5. Ruhezeit (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
Verwandte Themen
änderungskündigung bei geänderten arbeitszeiten? zählt alter arbeitsvertrag was???
Älterhallo. ich bräuchte bitte eure hilfe. bitte nicht auf irgendwelche § verweisen. ich bin neu hier, und kenn mich noch nicht so gut aus. fall: ein schwerbeh. kollege hat einen arbeitsvertrag mit
Arbeitszeitänderung nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit
ÄlterIch arbeite seit 1988 in meinem Betrieb als Abteilungserste Textil, mein Arbeitsvertrag lautet auch dementsprechend, ich hatte 2 Teilzeitmitarbeiterinnen. 2007 entschied sich meine Geschäftsleitung di
Wie flexibel muss ich denn sein?
ÄlterWechselnde Arbeitszeiten im Schichtdienst innerhalb einer Woche Hallo, Zunächst möchte ich mich bei den Betreibern dieser Plattform und allen Ratgebern schon einmal vorab bedanken. Meine Frage is
Top Arbeitsbedingungen, Top Arbeitszeiten, Top Gesamtklima - Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären?
ÄlterHallo, Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären. Vorher aber noch ein wenig Lektüre: BetrVG, § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte . . . 2) Der Arbeitgeber ha
Geänderte spätere Arbeitszeiten - trotz fester Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag?
ÄlterHallo! Eine Frage zum Arbeitsvertrag! Ein Kollege hat seid 20 Jahren seinen Arbeitsvertrag mit festen Arbeitszeiten. Nun wird dieser ins Haupthaus zentralisiert. Er macht praktisch seinen selben J