Aufhebungsvertrag wegen Krankheit?
Hallo guten Morgen,
ein Freund arbeitet bei einem Catering-Service,Zeltaufbau usw.,schwere Tätigkeiten.Nun hat er Probleme mit seinem Rücken bekommen.Es liegt ein Ärztliches Attest vor,das er nun diese schweren Tätigkeiten nicht mehr ausführen darf. Da ihn der AG weiterhin für diese Arbeiten einteilt,möchte er nun über einen Aufhebungsvertrag aus der Firma rauskommen. Der AG ist nicht Tarifgebunden und es gibt auch keinen BR.(7 Jahre Betriebszugehörigkeit)
Wer kann mir helfen und sagen welche Möglichkeiten er hat,um schnellstens aus der Firma auszuscheiden.
Der AG reagiert nicht auf den Aufhebungsvertrag.
Community-Antworten (3)
07.05.2007 um 13:15 Uhr
Wie? Der AG reagiert nicht auf den Aufhebungsvertrag? Hat er ihn schriftlich oder mündlich beantragt?
Ein Aufhebungsvertrag kann nur in beiderseitigem Einverständnis abgeschlossen werden. Also, am besten schriftlich um einen Aufhebungsvertrag zum nächstmöglichen Termin bitten. Den AG auffordern in einer gewissen Frist schriftlich zu antworten.
Sollte er dies verweigern, sollte sich Dein Freund über Kündigungsfristen informieren. Obwohl es dann soweit ich weiß nicht so einfach mit dem Arbeitslosengeld ist. Oder hätte er was anderes?
Mit dem Attest zum Betriebsarzt gehen und sich von dort Unterstützung holen, wäre auch eine Möglichkeit. Ansonsten bleibt ihm ja nicht viel über, als sich eventuell krank schreiben zu lassen?!? Was aber jetzt auch nicht die Lösung des Problems ist, gerade wenn er aus der Firma raus will.
Falls das ganze wirklich darauf hinausläuft, dass der AG eine Kündigung durch ihn erwartet, würde ich einen Anwalt empfehlen, der ihn dort berät.
Bestimmt wird es hier noch fachkundige Antworten geben, die weitere Möglichkeiten aufweisen bzw. Gesetzestexte zu Grunde legen.
LG
07.05.2007 um 14:26 Uhr
Hallo Dummdopp AUfhebungsverträge gibt es meistens nur wenn der Arbeitgeber einen loswerden will kann der Arbeitnehmer seine Aufgaben die sich aus seinem Arbeitsvertag ergeben nicht mehr erfüllen hat er schle chte Karten Gruss Fritz
07.05.2007 um 15:36 Uhr
@tamirasun
er hat mündlich angefragt.Dadurch das es wegen Krankheit ist,bekommt er mit der AfA kein Problem wegen Arbeitslosengeld.
@Fritz
Eben weil er seine Pflichten nicht erfüllen kann,möchte er ja aus dem Arbeitsverhältnis raus,schnellstmöglich,und da ist der Aufhebungsvertrag eine schnelle Sache.Er möchte ja auch keine Abfindung.
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