Erstellt am 07.05.2007 um 11:15 Uhr von tamirasun
Wie? Der AG reagiert nicht auf den Aufhebungsvertrag?
Hat er ihn schriftlich oder mündlich beantragt?
Ein Aufhebungsvertrag kann nur in beiderseitigem Einverständnis abgeschlossen werden.
Also, am besten schriftlich um einen Aufhebungsvertrag zum nächstmöglichen Termin bitten. Den AG auffordern in einer gewissen Frist schriftlich zu antworten.
Sollte er dies verweigern, sollte sich Dein Freund über Kündigungsfristen informieren. Obwohl es dann soweit ich weiß nicht so einfach mit dem Arbeitslosengeld ist. Oder hätte er was anderes?
Mit dem Attest zum Betriebsarzt gehen und sich von dort Unterstützung holen, wäre auch eine Möglichkeit.
Ansonsten bleibt ihm ja nicht viel über, als sich eventuell krank schreiben zu lassen?!? Was aber jetzt auch nicht die Lösung des Problems ist, gerade wenn er aus der Firma raus will.
Falls das ganze wirklich darauf hinausläuft, dass der AG eine Kündigung durch ihn erwartet, würde ich einen Anwalt empfehlen, der ihn dort berät.
Bestimmt wird es hier noch fachkundige Antworten geben, die weitere Möglichkeiten aufweisen bzw. Gesetzestexte zu Grunde legen.
LG
Erstellt am 07.05.2007 um 12:26 Uhr von Fritz
Hallo Dummdopp
AUfhebungsverträge gibt es meistens nur wenn der Arbeitgeber einen loswerden will kann der Arbeitnehmer seine Aufgaben die sich aus seinem Arbeitsvertag ergeben nicht mehr erfüllen hat er schle
chte Karten
Gruss Fritz
Erstellt am 07.05.2007 um 13:36 Uhr von Dummdopp
@tamirasun
er hat mündlich angefragt.Dadurch das es wegen Krankheit ist,bekommt er mit der AfA kein Problem wegen Arbeitslosengeld.
@Fritz
Eben weil er seine Pflichten nicht erfüllen kann,möchte er ja aus dem Arbeitsverhältnis raus,schnellstmöglich,und da ist der Aufhebungsvertrag eine schnelle Sache.Er möchte ja auch keine Abfindung.