Keine Lohnfortzahlung bei Krankheit ?
Unser AG ist schon vor ca. 10 Jahren aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Seitdem entsteht so langsam " Wild West " Es kamen für alle neuen Mitarbeiter auch Neue Arbeitsverträge in denen der Lohn " Frei verhandelbar" ist. Wir haben einen solchen Arbeitsvertrag beim Anwalt prüfen lassen, der Vertrag ist (leider) rechtens. Nun haben wir erfahren dass ein Leiharbeitnehmer in seinem Arbeitsvertrag die Klausel haben soll, dass wenn er in den ersten Monaten krank wir, keine Lohnfortzahlung erfolgt.
Auch dieses werden wir prüfen lassen. Aber schon mal meine Frage vorweg,..." Kann es so etwas geben " ???
Community-Antworten (5)
17.11.2016 um 00:57 Uhr
§ 3 Abs. 3 EFZG
17.11.2016 um 09:40 Uhr
Danke dir Kölner
17.11.2016 um 12:08 Uhr
@ Paddy Der AV wurde doch mit dem Ver- und nicht mit dem Entleiher getroffen und geht euch doch überhaupt nichts an. Auf welcher Rechtsgrundlage wollt ihr den hier etwas prüfen lassen?
§ 40 BetrVG lässt hier Grüßen und könnte den AG dazu veranlassen, hier dem BR ein paar Backpfeifen zukommen zu lassen.
17.11.2016 um 12:27 Uhr
Hallo Paddy, Ernsthaft hat völlig recht,oder hat der Leiharbeiter ein Vertragsangebot von Euerer Fa. erhalten ?
17.11.2016 um 21:48 Uhr
Hallo Ernsthaft , du hast völlig Ernsthaft Recht. Ich muss da was klar stellen denn ich habe da bei meiner Erzählung etwas durcheinander gebracht.
Der Arbeitnehmer um den es hier geht war ca. 5 Jahre über eine Leiharbeitsfirma bei uns beschäftigt. Er wurde jetzt von der Firma übernommen (seit 2 Monaten) und war im ersten Monat krank. Leider hat da der AG Recht. Innerhalb der ersten 28 Tage MUSS er bei Krankheit nicht zahlen.
Sorry dass ich das nicht korrekt dargestellt habe. Danke euch dass ihr euch Gedanken gemacht habt.
Paddy
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