Es kamen für alle neuen Mitarbeiter auch Neue Arbeitsverträge in denen der Lohn " Frei verhandelbar" ist.
Wir haben einen solchen Arbeitsvertrag beim Anwalt prüfen lassen, der Vertrag ist (leider) rechtens.
Nun haben wir erfahren dass ein Leiharbeitnehmer in seinem Arbeitsvertrag die Klausel haben soll, dass wenn er in den ersten Monaten krank wir, keine Lohnfortzahlung erfolgt.
Auch dieses werden wir prüfen lassen.
Aber schon mal meine Frage vorweg,..." Kann es so etwas geben " ???
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Leiharbeit
Rechtliche Hintergründe der Arbeitnehmerüberlassung kennen