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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Selbstständig und Angestellt - Unfall, Krank, Lohnfortzahlung?

J
jpsonics
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Meine Cheffin kam heute mit einer Frage auf mich zu, zu der ich leider keine Antwort habe. Es geht um folgendes:

Einer unserer Angestellten (Teilzeit 25Std./Woche) ist nebenher auch selbstständig (Landschaftsgärtner/Hausmeisterservice). Während seiner selbstständigen Arbeit hatte er einen Arbeitsunfall und ist auf Grund diesem Arbeitsunfähig geschrieben.

Jetzt stellt sich meiner Cheffin die Frage, ob sie Lohnfortzahlung leisten muss oder nicht.

Sowohl meine Cheffin als auch ich sind der Meinung, dass sie die Krankenzeit nicht bezahlen muss, da sie ja nicht das Risiko für seine Selbstständigkeit tragen kann. Aber vllt. irren wir uns da ja aber auch.

Gibt es dazu irgendwelche Gesetze, Vorschriften, Urteile, etc.? Hab Google zwar schon bemüht, aber bisher nichts wirklich brauchbares gefunden.

Bedanke mich bereits im Vorraus.

Grüße. Chris.

1.46004

Community-Antworten (4)

N
nicoline

16.10.2010 um 20:04 Uhr

jpsonics echt interessante Frage, ich weiß es nicht, aber, vielleicht findest Du eher einen Experten, wenn Du die Frage hier stellst:

http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/ Link kopieren und einfügen.

Kann etwas dauern, weil Wochenende ist, bis jemand antwortet

Ist ja nicht unbedingt BR Wissen, was Du hier fragst ;-))

L
Lotte

16.10.2010 um 20:40 Uhr

jpsonics, dazu hat das LAG Hamm 2006 in einem ähnlichen Fall geurteilt, dass Entgeltfortzahlung zu leisten ist. Hier findest Du das Urteil: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_hamm/j2006/18_Sa_1083_05urteil20060208.html

P
pfeilenbogen

16.10.2010 um 20:40 Uhr

Die Antwort: Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen, wenn er durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert wird, ohne dass ihn ein Verschulden trifft.

Es spielt hier keine Rolle wo diese AU entstanden ist.

N
nicoline

16.10.2010 um 21:50 Uhr

Lotte, pfeilenbogen, wow, ich hätte es wissen müssen, doch BR Wissen;-)) Man kann alt werden wie ein Uhu und lernt immer noch dazuhu. Schönen Abend!

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