Erstellt am 09.04.2008 um 13:35 Uhr von RolfH
Hallo OTTO987,
habe Dir den Text ohne im Forum zu speichern gesandt. Hoffe es hat geklappt
Erstellt am 09.04.2008 um 13:39 Uhr von Mambo
Über folgende Adressen kann man Urteile anfordern (auch wenn hier schon erledigt scheint), dann als Hinweis für andere Kollegen...
Pressestelle@bundesarbeitsgericht.de
oder per FAX an 0361/26362427
Kosten -> 2,50 Euro
Erstellt am 09.04.2008 um 13:42 Uhr von waschbär
@otto,
ich habe auch noch was für dich.....
http://www.arbeitszeugnis.com/urteile/zeugnisanspruch.html
weil mehr ist mehr weil zu wenig ist oft nicht genug !