W.A.F. LogoSeminare

Ein brauchbares BAG-Urteil!?

K
Kölner
Nov 2016 bearbeitet

Sehr lesenswert! BAG 06.04.2011, Az. 716/09

Sachgrundlose Befristungen sind nunmehr - trotz vorhergehender Beschäftigung in der Vergangenheit - möglich.

1.37704

Community-Antworten (4)

E
EGewissen

09.04.2011 um 12:29 Uhr

...wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt ;-)

S
Südmann

09.04.2011 um 14:43 Uhr

dieses "Urteil" halte ich für sehr bedenklich

schreibt hier das BAG nicht im Gegensatz zu einem zulässigen Auslegungsspielraum ein Gesetz unzulässigerweise neu ?

im Gesetz steht "es ist nicht zulässig" da gibts eigentlich nicht viel zu interpretieren

das BAG setzt sich über den Willen des Gesetzgebers hinweg, indem es den Verjährungsgedanken hinzufügt, und somit zu "es ist nicht zulässig" ein "außer" hinzufügt

K
Kölner

09.04.2011 um 16:13 Uhr

Bleibt denn diese Antwort von dir stehen? Ich halte von diesem urteil viel eben weil man sich auch mal an Verjährung und fristen halten kann

S
Südmann

09.04.2011 um 16:46 Uhr

na, wenn sich irgendjemand als "südmann" ausgibt und dann wieder löscht..........kann ich nichts dafür

ich halte die Idee einer sachgrundlosen Befristung von Hause aus für überflüssig insbesondere wenn sie noch durch Tarifvertrag über zwei Jahre hinaus verlängert werden kann

ein Faustschlag ins Gesicht des AN durch den Gesetzgeber

der AN wird in ständiger Angst um eine evtl. Weiterbefristung daran gehindert , seine Rechte, falls sie missachtet werden sollten, durchzusetzen

Ihre Antwort