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BAG-Urteil: Integrationsamt muss Kündigung zustimmen?

N
Niederbayern
Dez 2018 bearbeitet

Kann mir das bitte jemand erklären? Ich verstehe das nicht ganz.

Meldung:

"Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden:

Wenn Sie als Arbeitgeber einem schwerbehinderten Mitarbeiter die Kündigung aussprechen wollen, können Sie die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung auch durchführen, nachdem Sie bereits das Integrationsamt eingeschaltet haben.

?????????? Hintergrund: Das Integrationsamt muss bei schwerbehinderten Beschäftigten und Personen, die Schwerbehinderten gleichgestellt sind, der Kündigung zustimmen. ??????????

Bisher wurde von den Arbeitsgerichten aufgrund von § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX die Meinung vertreten, dass Sie zuerst – neben dem Betriebsrat – die Schwerbehindertenvertretung anhören müssen. Sonst sei die Kündigung unwirksam. So zuletzt auch das Sächsische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 8. Juni2018, Az. 5 Sa 458/17.

Nein, sagt das BAG nun – die Reihenfolge ist egal. Wichtig ist nur, dass die Anhörung VOR Ausspruch der Kündigung erfolgt. Sonst ist sie unwirksam (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 378/18).

Könnt Ihr mir das bitte erklären? Nur weil das Integrationsamt vorher eingeschaltet wurde? Deshalb muss es zustimmen?

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Community-Antworten (6)

C
celestro

17.12.2018 um 15:42 Uhr

um einen Schwerbehinderten kündigen zu können, braucht der AG die Zustimmung des Integrationsamtes. Da steht NICHT, daß das Integrationsamt in jedem Fall seine Zustimmung geben muß.

S
Schlawutzel

17.12.2018 um 16:46 Uhr

Ergänzung: Das Integrationsamt MUSS NICHT zustimmen, es kann aber. Ich habe gehört, dass das Integrationsamt in 8 von 10 Fällen der Kündigung zustimmt. Daher ist es sinnvoll bei krankheitsbedingten Fehlzeiten von Schwerbehinderten ein Präventionsverfahren durchzuführen.

P
Pjöööng

17.12.2018 um 16:59 Uhr

Das Integrationsamt "soll" der Kündigung zustimmen wenn diese aus einem Grund erfolgt der nicht in Zusammenhang mit der Behinderung steht! Und das ist hier ein hartes "soll"!

M
Moreno

17.12.2018 um 17:02 Uhr

Gibt es auch ein weiches ,,soll" ? :-)

P
Pjöööng

17.12.2018 um 17:07 Uhr

ja .

M
Moreno

17.12.2018 um 21:31 Uhr

Na Klar! :-)

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