Hi Freunde

Ich hab mal wieder eine Frage an euch.

Dem BR liegt eine Änderungkündigung vor zum 31.3.2007 den er abgelehnt hat.(Outsourcing von einem BR Mitgleid der bleiben wollte)

Dieser sollte auf 50% seines Gehaltes verzichten und die niedrigste Eingruppierung annehmen ohne ein Gepräch mit der GL zu haben was dann von uns auch Abgelernt wurde.

Das BR Mitgleid klagt jetzt vorm Arbeitsgericht auf diese änderungskündigung termin dafür wird so in 3-4 Monaten sein.
Im Gütetermin hat der Richter dem AG schon gesagt das dies Stelle mit der niedrigste Eingruppierung nicht in frage kommen wird und das der AG bis zu seiner Schmerzgrenze gehen muss,leider kam es bei diesem Gütetermin zu keiner Einigung.

Jetzt hat das BR Mitgleig zum 30.04.2007 seine Abrechnung bekommen und hat da festgestellt das der AG ihn in diese geringe Gruppe Eingruppiert hat (50% weniger)ohne das ein Kammertermin war und ohne eine Entscheidung was für eine tätigkeit das BR Mitgleid in zukunft machen soll.

Kann der AG sowas einfach machen.

Wenn Nein könnt ihr mir dazu was Schreiben Urteil bzw wo ich das genau finde.....


Danke.

BUDDi