Zusätzliche Prämie - keine Mitbestimmung?
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer Firma ist das Thema "Zielprämien" schon länger ein Thema. Einzelne Mitarbeiter haben mit dem jeweiligen Vorgesetzten eine individuelle Vereinbarung getroffen, dass sie zusätzlich zum bisherigen Gehalt eine Zielprämie z.B. bei Einhaltung von Terminen erhalten. Die Prämie ist also im Grunde eine an ein Ziel gebundene Gehaltserhöhung.
Die Geschäftsleitung ist der Meinung, dass der Betriebsrat hier kein Mitbestimmungsrecht hat, da es sich nicht um eine Betriebsvereinbarung sondern um eine individuelle Vereinbarung - Einzelvertraglich handelt.
Stimmt das?
Community-Antworten (3)
09.04.2008 um 13:58 Uhr
Hallo ViertesMitglied, natürlich hat der Betriebsrat hier ein Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs. 1 Punkt 11 Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarerleistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren
09.04.2008 um 14:15 Uhr
Hallo zusammen, Leistungsprämien unterligen nicht dem MBR des BR`s. Siehe Kommentar von Fitting (23. Auflage) zum § 87 BetrVG Rn 532.
09.04.2008 um 14:37 Uhr
Zu diesem bzw. ähnlichen Thema haben auch wir gerade Schwierigkeiten mit AG, bei uns soll es für die Arbeiter auf der jeweiligen Baustelle auch eine sogenannte Leistungsprämie geben. Wir sind der Meinung das dies eine versteckte Leistungspflicht ist und die jeweiligen AN gegeneinander ausgespielt werden, denn je nach Gegebenheit der Baustelle (und diese sind unterschiedlich) ist es unmöglich eine total gleiche Gegenüberstellung der erbrachten Leistungen zu erkennen und darum würden immer wieder einige AN eine Leistungsprämie bekommen und andere eben nicht. So wie sich das unser AG getacht hat geht es nach unserer Meinung nicht und darum denken wir auch das wir hier unbedingt ein Mitspracherecht haben. Auch wir würden gerne Eure Meinung zum Thema hören.
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