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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Prämie Mitbestimmung

R
Romanum
Nov 2016 bearbeitet

Prämie Mitbestimmung. Bei uns gibt es dieses Jahr wieder Umsatz-Prämie. Mit der Verteilung bin ich nicht einvertanden. Jeder bekommt 9% eines Monatseinkommen. Ich finde das Ungerecht, weil diejenigen, die einen hohen Monatslohn haben, bekommen natürlich dann mehr als eine Montagearbeiterin in der Werkstatt. Ich finde, wenn Prämie, dann für alle gleich. Wie weit kann der BR mitbestimmen, wie die Prämie verteilt wird???

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Community-Antworten (8)

S
schmitti

29.01.2014 um 20:50 Uhr

Das ist dich ganz normal. Es ist genau wie bei Lohnerhöungen. Wenn man hier sich mit dem AG anlegt, gibt es ggf gar nichts für alle. Dann solltest Du dich aber warm anziehen, da dann wohl alle über dich herfallen was ich verstehen könnte.

S
Snooker

29.01.2014 um 20:50 Uhr

Nr. 11 Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze

Die Mitbestimmung nach Nr. 11 greift bei allen Entgeltformen bei denen eine unmittelbare Beziehung zwischen Leistung und Entgelt besteht, vgl. F.K.H.E. § 87 Rn. 468, 20. Auflage. Bei der Entlohnung nach Akkordsystemen unterscheidet man zwischen Geldakkord und Zeitakkord. Der Betriebsrat bestimmt beim Geldakkord die Entgeltfestsetzung pro Stück mit. Beim Zeitakkord bestimmt der Betriebsrat die Festsetzung des Zeit- und Geldfaktors mit. Am wichtigsten ist die Feststellung der Normalleistung pro Stunde. Man spricht vom sog. Akkordrichtsatz der üblicherweise in Tarifverträgen festgelegt ist. Ist dies der Fall unterliegt er nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Werden Zeitstudien erstellt so ist der Betriebsrat zu beteiligen, obwohl dies in aller Regel nur Vorbereitungshandlungen sind. Der Betriebsrat soll Zeitaufnahmen, die zu einer leistungsorientierten Entlohnung führen sollen, GGf. auf ihre Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit prüfen können. Sind durch einen Tarifvertrag Erholungs- und Verteilzeiten vorgesehen scheidet ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus. Fehlt es an solch einer Regelung oder kommen Tarifverträge nicht zur Anwendung besteht ein umfassendes Mitbestimmungsrecht.

Ergibt sich der Geldfaktor nicht aus einem Tarifvertrag so unterliegt er der Mitbestimmung des Betriebsrats. Dies hat zur Folge, dass in diesen Fällen der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Lohnhöhe hat. Die Vergütung von Warte- und Ausfallzeiten unterliegt ebenfalls der Mitbestimmung des Betriebsrats soweit sie nicht in einem Tarifvertrag vereinbart sind, vgl. MünchArbR. Matthes § 341, Rn. 83, 2. Auflage. Die gleichen Grundsätze gelten bei (Leistungs)Prämien. Bei Provisionen ist der Geldfaktor mitbestimmungsfrei, da Provisionen nicht zu den leistungsbezogenen Entgelten nach Nr. 11 gehören, vgl. F.K.H.E. § 87, Rn. 424, 20. Auflage und MünchArbR. Matthes, § 341 Rn. 84, 2. Auflage. Unstrittig besteht jedoch ein enger Zusammenhang von der Leistung des Arbeitnehmers zum Entgelt. Gleichwohl besteht Mitbestimmung nach Nr. 10.

B
BRMtgl

29.01.2014 um 21:02 Uhr

Die Löhne unterscheiden sich doch aus, je nach Art der Tätigkeit. Weiter bekommen bei Lohnerhöungen auch alle die gleichen xy%. Das wirkt sich dann auch immer unterschiedlich aus. Auch sind die Tätigkeit was Leistung/Art und Verantwortung betrifft unterschiedlich zwischen Putzfrau und SB im Lohnbüro. Allso doch alles ok.

T
tommyh

29.01.2014 um 21:49 Uhr

Bei uns bekommt jeder die Gleiche Prämie von Putzfrau bis Buchhalter anteillig nach Wochenstunden. Bei denen die besser Verdienen haben wir uns damit zwar nicht grad beliebt gemacht aberr das sind ja eh weniger als die anderen ;-) der Chef sagt die Höhe des Topfes der Betriebsrat die Verteilung es sei denn wie Snooker sagt das sie tariflich gegregelt ist.

P
paula

29.01.2014 um 23:16 Uhr

@Tommyh

ganz so ist es nach dem Gesetz aber nicht:

Der AG bestimmt den Topf und kann auch die Gruppen bestimmen (also nur Führungskräfte oder nur Verkauf etc) danach gibt es bezüglich der Verteilung ein MBR und nicht der BR entscheidet. Man muss sich schon mit dem AG einigen. Nur noch einen tipp für die die gleich an die Einigungsstelle denken: da wird es im Regelfall immer eine gehaltsabhängige Verteilung geben

T
tommyh

30.01.2014 um 09:33 Uhr

Hallo Paula glaubst der Chef will das der Betriebsrat in der nächsten Betriebsversammlung sagt nur die vom Verkauf bekommen eine Prämie??? Wäre ne tolle Betriebsversammlung :-) also bekommt jeder was und bei uns bekommt jeder das selbe Gehaltsunabhängig. Davon rücken wir nicht ab und haben gute Argumente dafür. Unser Chef hat keine Lust monatelang darüber zu streiten oder vor die Einigungsstelle deswegen zu gehen. Ich glaube bei den meisten wäre es so? Was dann die Einigungsstelle beschliesst ist wieder eine andere Sache.

N
Nubbel

30.01.2014 um 09:35 Uhr

tommyh, das ist ne tolle sache!

P
paula

30.01.2014 um 10:58 Uhr

@Tommyh

die Verkauf bekommen bei uns ein besondere Entlohnung. Das macht die gesamte Branche schon so und ist für die tariflichen Leistungen auch so. UNd da stellt sich unser Vorstand auch ganz entspannt auf die Bühne bei der Betriebsversamlung.

Die Führungskräfte haben das nächste Modell und der Rest der Belegschaft dann ein weiteres System. Jedes durch eigene BV geregelt.

Und wenn Dein Chef keine Lust auf die Einigungsstelle hat, kann man Euch nur beglückwünschen. Bei uns haben wir reichlich Erfahrung damit. Die Kosten der Einigungsstelle und die vergeudete Zeit treten zurück wenn es eine der Seiten eben drauf ankommen lässt.

Und was meine Kritik an Deiner Aussage betrifft: die bleibt weil es eben nach dem Gesetz nicht so ist wie du es vorher dargestellt hast

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