Mitbestimmung und Prämien
Liebes Forum, ich habe eine Frage zur Mitbestimmung des Betriebsrates bei Prämienzahlungen. Das Thema ist für uns neu (abgesehen davon, dass wir über § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG beteiligt sind, wissen wir noch wenig), deswegen sind wir auch für Literaturhinweise besonders in den Kommentaren zum BetrVG dankbar.
Meine Fragen: Bei welchen Aspekten der Prämienzahlung ist der BR in der Mitbestimmung? Beim Verteilungsschlüssel? Bei den Grundsätzen (in etwa: welche Leistung muss für welche Prämienhöhe erbracht werden)? Bei der Art der Prämie? (Einzel- oder Gruppenprämie, Unternehmenserfolg oder Einzelleistung -> Prämie soll bei uns für besondere individuelle Leistungen ausgeschüttet werden - wäre das schon Mitbestimmungspflichtig)?
Schon mal Danke für Eure Hinweise.
Community-Antworten (2)
26.01.2017 um 12:26 Uhr
Alle : JA
Eigentlich gehen die Kommentare zum § 87.1.1o BetrVG (z.B. Fitting oder Däubler) ziemlich gut auf das Thema ein.
Wenn das als 1.Hilfe nicht ausreicht, solltet ihr entweder einen Sachverständigen hinzuziehen oder Seminare zu diesem Thema besuchen.
26.01.2017 um 14:35 Uhr
Das sehe ich wie gironimo, sobald der AG die Einführung einer Prämie ankündigt, ist der BR umfassend in der Mitbestimmung nach 87 I Nr. 10. Wir sind gerade dabei eine komplexe BV zu verhandeln, mit der mehrere Prämienarten geregelt werden sollen. Der Regelungsbedarf reicht von den Bewertungsmaßstäben über die Methoden der Datenermittlung bis zum Prämienvolumen und den Geldfaktoren. Nicht vergessen sollte man die Einrichtung einer clearing-Stelle zur Beilegung etwaiger Konflikte und die Kontrollrechte des BR. Zurzeit einigen wir uns über die Gliederung und einige wichtige Hauptaspekte (etwa: Volumen), werden aber einen Sachverständigen hinzuziehen, bevor die BV beschlussreif wird. Viel Erfolg beim Durchbeißen!
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