Mitbestimmung bei Prämien
Guten Morgen,
wie weit genau geht die Mitbestimmung bei Prämienzahlungen? Ich hatte im Kopf, dass weder das "Wer" noch das "Wie viel" noch das "ob überhaupt" mitbestimmungspflichtig sind. Der BR soll nur bei der Verteilung von dem was insgesamt gezahlt wird auf die vom AG gewünschten Köpfe mitreden können? Und, falls Prämienregeln aufgestellt werden natürlich.
Mich interessiert vor allem der Fall:
- sehr kleiner Teil der Belegschaft betroffen (1-2%)
- erstmalige Zahlung einer Prämie im Unternehmen
- rückwirkende Zahlung für besondere Leitung
- Leistung betrifft Sonderfall, der so wahrscheinlich nicht mehr vorkommt
Kann der BR hier die Prämie komplett ablehnen? Rechtsquellen+Urteile erwünscht! (Ich hab schon viel gegoogelt, aber zur Verhinderung von Prämien BR-seitig nicht das richtige gefunden)
Danke!!!
Community-Antworten (7)
20.12.2018 um 08:27 Uhr
Der BR hat über das gesamte System mitzubestimmen. Frei ist der AG nur bei der Frage ob überhaupt und wieviel Geld er insgesamt für eine Prämienzahlung zur Verfügung stellt.
Aber warum gönnt ihr den Kollegen die Prämien nicht?
20.12.2018 um 08:48 Uhr
Und wer eine Prämie bekommt?
Ein System gibt es nicht und soll es auch erstmal nicht geben.
Ich vermute Neid...
20.12.2018 um 08:57 Uhr
Bildlich gesprochen: Der Arbeitgeber stellt mitbestimmungsfrei einen Topf mit Geld auf den Tisch und sagt, welchen Zweck dieser Topf erfüllen soll.
Alles andere unterliegt der Mitbestimmung also: Wer erhält wann unter welchen Umständen Geld aus diesem Topf und wieviel (Verteilungsgrundsätze).
20.12.2018 um 09:22 Uhr
Wenn die Verteilungsgrundsätze nicht strittig sind, kann dann noch generell abgelehnt werden?
20.12.2018 um 10:14 Uhr
bei nur 1-2% der Belegschaft wäre allerdings auch zu prüfen ob es sich um eine Kollektive Maßnahme handelt oder ob hier einige wenige unabhängig voneinander individualrechtlich profitieren
20.12.2018 um 10:22 Uhr
Die betroffenen Personen haben an der gleichen Sache gearbeitet, unabhängig von einander sind die Prämien nicht. :/
20.12.2018 um 10:57 Uhr
Zitat (Schwarzwälder). "Und wer eine Prämie bekommt?"
Der Arbeitgeber legt auch den Zweck der Prämie fest. Dadurch kann sich auch eine Festlegung auf einen bestimmten Personenkreis ergeben. Beispiel: "Stärkere Bindung der Verkäufer an das Unternehmen (wegen hoher Fliktiation)", damit ergibt sich auch der personenkreis der überhaupt prämienberechtigt ist.
Wenn bei Euch z.b. ein Team einen kritischen Kundenfall durch besonderen Einsatz gerettet hat, dann ergibt sich damit auch ein eng umrissener Kreis von Berechtigten.
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