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Mitbestimmung bei Prämien

S
Schwarzwälder
Jan 2019 bearbeitet

Guten Morgen,

wie weit genau geht die Mitbestimmung bei Prämienzahlungen? Ich hatte im Kopf, dass weder das "Wer" noch das "Wie viel" noch das "ob überhaupt" mitbestimmungspflichtig sind. Der BR soll nur bei der Verteilung von dem was insgesamt gezahlt wird auf die vom AG gewünschten Köpfe mitreden können? Und, falls Prämienregeln aufgestellt werden natürlich.

Mich interessiert vor allem der Fall:

  • sehr kleiner Teil der Belegschaft betroffen (1-2%)
  • erstmalige Zahlung einer Prämie im Unternehmen
  • rückwirkende Zahlung für besondere Leitung
  • Leistung betrifft Sonderfall, der so wahrscheinlich nicht mehr vorkommt

Kann der BR hier die Prämie komplett ablehnen? Rechtsquellen+Urteile erwünscht! (Ich hab schon viel gegoogelt, aber zur Verhinderung von Prämien BR-seitig nicht das richtige gefunden)

Danke!!!

1.89107

Community-Antworten (7)

K
kratzbürste

20.12.2018 um 08:27 Uhr

Der BR hat über das gesamte System mitzubestimmen. Frei ist der AG nur bei der Frage ob überhaupt und wieviel Geld er insgesamt für eine Prämienzahlung zur Verfügung stellt.

Aber warum gönnt ihr den Kollegen die Prämien nicht?

S
Schwarzwälder

20.12.2018 um 08:48 Uhr

Und wer eine Prämie bekommt?

Ein System gibt es nicht und soll es auch erstmal nicht geben.

Ich vermute Neid...

K
kratzbürste

20.12.2018 um 08:57 Uhr

Bildlich gesprochen: Der Arbeitgeber stellt mitbestimmungsfrei einen Topf mit Geld auf den Tisch und sagt, welchen Zweck dieser Topf erfüllen soll.

Alles andere unterliegt der Mitbestimmung also: Wer erhält wann unter welchen Umständen Geld aus diesem Topf und wieviel (Verteilungsgrundsätze).

S
Schwarzwälder

20.12.2018 um 09:22 Uhr

Wenn die Verteilungsgrundsätze nicht strittig sind, kann dann noch generell abgelehnt werden?

P
Pickel

20.12.2018 um 10:14 Uhr

bei nur 1-2% der Belegschaft wäre allerdings auch zu prüfen ob es sich um eine Kollektive Maßnahme handelt oder ob hier einige wenige unabhängig voneinander individualrechtlich profitieren

S
Schwarzwälder

20.12.2018 um 10:22 Uhr

Die betroffenen Personen haben an der gleichen Sache gearbeitet, unabhängig von einander sind die Prämien nicht. :/

P
Pjöööng

20.12.2018 um 10:57 Uhr

Zitat (Schwarzwälder). "Und wer eine Prämie bekommt?"

Der Arbeitgeber legt auch den Zweck der Prämie fest. Dadurch kann sich auch eine Festlegung auf einen bestimmten Personenkreis ergeben. Beispiel: "Stärkere Bindung der Verkäufer an das Unternehmen (wegen hoher Fliktiation)", damit ergibt sich auch der personenkreis der überhaupt prämienberechtigt ist.

Wenn bei Euch z.b. ein Team einen kritischen Kundenfall durch besonderen Einsatz gerettet hat, dann ergibt sich damit auch ein eng umrissener Kreis von Berechtigten.

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