Hallo ihr da draußen,

wir haben mal eine Frage zur Mitbestimmung nach § 87 Abs 1 Ziffer 10 BetrVG: nun hat uns auch der Fachkräftemangel getroffen. Unser Arbeitgeber zahlt eine Prämie, wenn sich bestimmte Berufsgruppen entscheiden bei uns zu arbeiten. Auch für die Vermittlung durch eigene Mitarbeiter gibt es für die Vermittler eine Prämie. Inwieweit können wir dazu mitbestimmen und kann das Thema in eine BV gepackt werden?

Danke für Eure Hilfe.