W.A.F. LogoSeminare

Mitbestimmung bei Prämie zur Neueinstellung

N
nelchen
Feb 2020 bearbeitet

Hallo ihr da draußen,

wir haben mal eine Frage zur Mitbestimmung nach § 87 Abs 1 Ziffer 10 BetrVG: nun hat uns auch der Fachkräftemangel getroffen. Unser Arbeitgeber zahlt eine Prämie, wenn sich bestimmte Berufsgruppen entscheiden bei uns zu arbeiten. Auch für die Vermittlung durch eigene Mitarbeiter gibt es für die Vermittler eine Prämie. Inwieweit können wir dazu mitbestimmen und kann das Thema in eine BV gepackt werden?

Danke für Eure Hilfe.

1.11707

Community-Antworten (7)

K
kratzbürste

19.02.2020 um 19:14 Uhr

Sicher ist die Prämie mitbestimmungspflichtig. Aber was wollt ihr regeln?

N
nelchen

20.02.2020 um 09:22 Uhr

Guten Morgen, da haben wir wohl unzureichend gefragt. Also Frage ist, ob es a) mitbestimmungspflichtig ist und b) wenn ja, was man alles regeln kann. Wo sind Grenzen gesetzt? Hat Jemand damit Erfahrung?

K
krambambuli

20.02.2020 um 09:58 Uhr

Bei § 87 Abs.1 Nr. 10 BetrVG gilt die "Topf-Theorie". Der AG stellt mitbestimmungsfrei einen Topf mit Geld auf den Tisch (er füllt ihn mit Geld und bestimmt den Titel/Zweck) Der BR ist dann bei den Regeln der Verteilung in der Mitbestimmung; also - wer bekommt unter welchen Voraussetzungen wie viel aus dem Topf.

G
ganther

20.02.2020 um 11:13 Uhr

daher entscheidet der BR nicht über die Höhe des Topfes mit. Bei einer solchen Prämie bietet sich ja eigentlich nur an, dass alle Mitarbeiter einen einheitlichen Betrag bekommen. Vielleicht will der AG ja noch eine Abstufung je nach "Berufsbild" des neu eingestellten Mitarbeiters. So ist es z.B. bei uns: für einen Azubi gibt es 1000 Euro, normalen Mitarbeiter 2500 und den Mitarbeiter aus der EDV 5000 Euro. Aber auch da ist es schwierig im Rahmen der Mitbestimmung rein zu kommen. Wir haben uns damals rechtlichen Beistand geholt, der meinte, dass ein Gericht vermutlich von 3 unterschiedlichen Zwecken ausgehen würde und damit 3 unterschiedlichen (mitbestimmungsfreien) Zwecken. Gibt es aber keine Urteile zu, so dass man da herrlich diskutieren konnte. Trotzdem: was will da der BR wirklich verändern durch seine Mitbestimmung? An die Geldhöhen kommst du nicht ran und das ist ja wirklich das interessante

N
nelchen

20.02.2020 um 12:09 Uhr

Naja- wir fragen ja als BR ob es ein MBR gibt und was man regeln kann. Wenn es wenig Sinn macht, so hört es sich bis jetzt ja an, dann werden wir da auch keinen Schweiß investieren. Wir fragen ja hier die BR- Kollegen, ob es dazu Erfahrungen gibt.

G
ganther

20.02.2020 um 15:16 Uhr

nicht falsch verstehen.... sollte kein Vorwurf oder so sein

C
celestro

20.02.2020 um 15:27 Uhr

@nelchen

Nicht gelesen, oder nicht verstanden?

"Der BR ist dann bei den Regeln der Verteilung in der Mitbestimmung; also - wer bekommt unter welchen Voraussetzungen wie viel aus dem Topf."

Ihre Antwort