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Der Weg zur Betriebsratswahl?

D
ducatiworld
Nov 2016 bearbeitet

Ich arbeite als Angestellter in einem erfolgreichen familiengeführten Handelsunternehmen (in keinem Arbeitgeberverband) mit ca 50 Beschäftigten. Hier gibt es und gab es nie einen Betriebsrat. Es ist davon auszugehen, das die Firmenführung Bestrebungen einen Betriebsrat zu wählen mit gegebenen Mitteln zu verhindern sucht. Ein Betriebsrat wäre aber mehr als notwendig, da z. B. in einer Dekade die Löhne und Gehälter erst ein einziges Mal erhöht wurden, gewerbliche Mitarbeiter Löhne erhalten, die weit unter denen von Leiharbeitnehmern sind, die saisonal eingesetzt werden.

Wie sehen die ersten grundlegenden Schritte aus, um überhaupt zu Betriebsratswahlen zu gelangen? Ein Bewtriebsrat muss gewollt sein, ok. Wie stelle ich das fest ohne das der Arbeitgebeer davon erfährt? Oder spielt das schon keine Rolle mehr? Ab wann haben gegenteilige Bemühungen des Arbeitgebers keine Aussicht auf Erfolg mehr? Welche Institution kann engagierte Arbeitnehmer unterstützen?

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Community-Antworten (8)

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BRV4U

08.04.2008 um 23:17 Uhr

Hallo ducatiworld,

im Web gibt es reichlich Möglichkeiten um an Erkenntnisse zu gelangen wie ein BR installiert wird. Der ein oder andere wird dir hier sicherlich einen Link nennen.

Was ich dir nur vorab sagen möchte: Du darfst nicht annehmen, dass wenn ein BR bei euch gewählt wurde ihr von Stund an regelmäßig eine Gehaltserhöhung erhaltet. Und die Personalpolitik wird auch nicht mehr die aus den 70ern sein....

Ansonsten: Viel Glück und gutes Gelingen !!!

BT
betriebliche trübung

08.04.2008 um 23:28 Uhr

D
DonJohnson

09.04.2008 um 01:56 Uhr

Bin ich der einzige hier, der was falsch versteht? Lt BetrVG (und darauf berufen wir uns ja alle hier, ist nach § 1 "in Betrieben mit in der Regel mindestens fün ständigen wahlberechtigten Mitarbeiter.... ein Betriebsrat zu wählen"! §119 des von mir so geliebten BetVG gesetz sagt: Mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Wahl des Betriebsrates.....behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst."

Löhne und Gehälter sind im übrigen nciht Sache des BR (siehe §77 Abs 3 BetrVG). Da sind wir aber wieder bei der Sache die Euch hilft! Entweder macht ihr es so, dass ihr (wenn ihr "Mut habt") selbst die BR Wahl iniziiert (hilfreich wäre so oder so eine genügend große Anzahl von Mitarbeitern zu haben, die die Wahl annehmen würden), oder die Wahl von der von euch vertretenden Gewerkschaft initiieren würdet!

Beim Handelsunternehmen ist es ja wohl die Verdi! Die helfen euch dann auch bestimmt!

B
Blume

12.04.2008 um 13:44 Uhr

Hallo, bei uns war es so , als wir einen BR wählen wollten und die Leitung es rausbekam,wurde ein MA gleich entlassen.Wir haben uns gleich an VERDI gewandt u. dort ein BR ins Leben gerufen. Natürlich müsst du vertraute MA finden um einen BR zu gründen. VERDI hilft euch. Lese dir den §77 Abs. 3 des BetrVG durch.Grundvorrausetzung ist ihr habt genug MA um einen BR zugründen.(Ich glaube ihr braucht mind. 5 MA) Ich wünsche euch viel Glüüüüüüüüüüüüüüüüück!!!!!!!!!!!!!!!!!

P
pirat

12.04.2008 um 14:22 Uhr

@ ducatiworld ergänzend zu meinen Vorschreibern....hier findest du Hilfe! § 8 Wählbarkeit,.... § 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder .... Bei 50 MA sind 3 BR.... ab 51 MA.... 5 BR zu wählen! § 7 Wahlberechtigung.... Leiharbeiter und Geringfügigbeschäftigte zählen mit! § 18a Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen klärt der Wahlvorstand!

http://betriebsrat-wiki.com/index.php?purl=/index.html&page=Betriebsrat&PHPSESSID=431efd051ea3ade546dc13bd19086dac&printtemplate=1&PHPSESSID=431efd051ea3ade546dc13bd19086dac

tioi, toi, toi!

D
ducatiworld

13.04.2008 um 21:29 Uhr

Danke allen für die Antworten. Ist klar , das der Betriebsrat nicht für Löhne zuständig ist. Jedoch könnten mit Sicherheit Ungerechtigkeiten abgestellt werden wie die selbstverständliche Handhabung das ein Teil der gewerblichen Mitarbeiter Überstunden mit 25% Zuschlag vergütet wird, andern aber nicht. Mitarbeiter während des ganzen Arbeitstages in ungeheizten Hallen arbeiten müssen. Angstellten wird teilweise 30 Tage Urlaub gewährt, andern nur 25 Tage. Allgemeine Lohn- und Gehaltserhöhungen werden mit dem Argument abgelehnt ,die Firma hätte kein Geld.

Kann nicht ein Wirtschaftsausschuss durch den Betriebsrat gebildet wreden, der Einblick in die Bilanzen erhält?

Ich werde an der Sache dranbleiben und nehme auch Repressalien in Kauf. Überlege auch mich an VERDI zu wenden.

Danke Bin für weitere Tips dankbar. Gruß ducatiworld

K
Kölner

13.04.2008 um 21:38 Uhr

@ducatiworld "...dieser Weg...wird ein steiniger sein..." Wenn Du mit Hilfe einer Bilanz Aussagen über die Gesundheit/Leistungsvermögen einer Firma machen willst, so sei Dir gesagt, dass dem so nicht ist! Zudem kann ein nicht tarifgebundener AG hinsichtlich Urlaub, AZ und Lohn alles abschließen was er will. Da wird auch kein BR helfen. Das ist nämlich individualrechtlich zu klären...

D
ducatiworld

13.04.2008 um 21:40 Uhr

...zu einer Antwort muss ich nochmal antworten

es gibt keine uns vertretende Gewerkschaft, da im Betrieb kein einziger Gewerkschaftsmitglied ist.

Gruß ducatiworld

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