Hallo,
ich arbeite in einer kleinen Firma.

Wir sind dort z.Zt. 11 Angestellte. Meine Kollegen und ich haben letzten Mittwoch in Rahmen einer Betriebsversammlung einstimmig die Gründung eines Betriebrates beschlossen (nach eingehender Prüfung, ob es möglich für uns möglich ist).

Gemäß § 14a BetrVG können wir die Wahl eines Betriebsrates durchführen.

Wir haben daraufhin einen Wahlausschuss gewählt und möchten nächsten Mittwoch die Wahl abhalten. Alle Mitarbeiter wurden schriftlich zur Wahl eingeladen.

Die Liste der Wahlberechtigten,eine Liste der wählbaren Mitarbeiten (6) sowie ein Zeitplan der Wahl hängt öffentlich am schwarzen Brett aus.

Die Eigentümer der GmbH sitzen in Großbritanien (einer ist auch der Geschäftsführer) und kommen in der Regel Montags und Dienstags ins Büro. Leider spricht keiner von Beiden ein ausreichendes Deutsch.

Meine Fragen wären

a) welche Informationspflicht haben wir gegenüber dem Geschäftsführer/Eigentümer, bzw. sind wir mit dem Aushang der Willenserklärung und der Ankündigung der Wahl dieser nachgekommen ?

b) was passiert nach der Wahl, bzw. wie und in welcher Form ist die Geschäftsführung über die Wahl eines Betriebrates zu unterrichten ?

Zu der späteren Tätigkeit des Betriebsrates stellt sich vordergründung die Frage : muss von uns dann alles ins Englische übersetzt werden, oder gilt der Grundsatz "in Deutschland ist die Amtssprache deutsch" ? Nicht das wir nicht willens sind, es ist aber recht schwierig Dinge zu übersetzen, die im englischen Sprachraum unbekannt sind. Ebendfalls dürfte das Übersetzten von Gesetzestexten für einen Laien wohl kaum vernünftig zu bewerkstelligen sein.

Für eine rasche Beantwortung meiner Fragen wäre ich sehr dankbar.

F.K.