Erstellt am 08.04.2008 um 14:57 Uhr von Rosenheimer
Während der Elternzeit ruht zwar die Tätigkeit, aber nicht die Zugehörigkeit zum Unternehmen und daher müsste das Ersatzmitglied eingeladen werden.
Dummerweise hat das Ersatzmitglied aber die Zeit, an den Sitzungen teilzunehmen ( es gibt keine betrieblichen Gründe, die ein Fernbleiben rechtfertigen ) und so könnte man, je nach Dauer der Elternzeit darüber nachdenken, ob das Ersatzmitglied nicht besser zurücktritt und dadurch die nächste Ersatzmitglied nachrücken kann.
Erstellt am 08.04.2008 um 15:25 Uhr von Efaienaerbeer
Rosenheimer blubbert mal wieder unqualifiziert vor sich hin.
BR-Mitglieder, die in Elternzeit sind und aus persönlichen Gründen keine BR-Arbeit verrichten wollen, sind im Sinne des § 25 "zeitweilig verhindert" (Fitting, § 25 Rn. 17). Fragt also die Kollegin in Elternzeit, ob sie BR-Arbeit während ihrer Elternzeit machen will. Wenn ja, dann rück sie nach und ist einzuladen, wenn nein, dann rückt für sie bis zum Ende ihrer Elternzeit das nächste Ersatzmitglied nach.
Erstellt am 08.04.2008 um 15:38 Uhr von Rosenheimer
Stimmt, dann wurde ich leider von meinem BRV falsch informiert. Wobei ich nicht blubbere ! Etwas gepflegtere Umgangsformen sollte man schon an den Tag legen !
Wobei man das aber schriftlich festhalten sollte, um auch später belegen zu können, warum das entsprechende Ersatzmitglied nicht eingeladen wurde und dafür das nächste Ersatzmitglied geladen wurde. Schließlich kann sich niemand nach 10 Jahren noch daran erinnern, wieso weshalb warum ...
Erstellt am 08.04.2008 um 15:46 Uhr von Mona-Lisa
@Efaienaerbeer,
wenn du da nur nicht schief gewickelt bist und selber Seifenblasen vor dich hin blubberst.....
Du willst ein Ersatzmitglied *zwingen*, sich für die Elternzeit entweder loszusagen oder für den jeweiligen Einsatz "verpflichten"?
Ich würde dir was husten, wenn ich - sollte ich trotz erstem Kundtun von Nichtteilnahme - an einer Sitzung als Ersatz teilnehmen will und - laut deiner Aussage - nicht dürfte......
Erstellt am 08.04.2008 um 17:10 Uhr von Efaienaerbeer
@Mona-Lisa
Die meisten BR-Mitglieder in Erziehungszeit haben keine Lust BR-Arbeit zu machen und zur BR-Sitzung anzuwackeln - sie bekommen übrigens auch keine Bezahlung der Zeit, genausowenig wie ein BR-Mitglied, das sagt ich bin zwar in Urlaub, komme aber zur BR-Sitzung. In der Praxis melden sie sich also meist für die gesamte Zeit ab und das können sie auch tun. Sie bekommen dann auch keine Einladungen mehr und sind erstmal außen vor.
Sie können aber auch sagen, dass sie grundsätzlich trotz Elternzeit BR-Arbeit machen wollen. Dann trifft sie aber auch die Verpflichtung, diesen Job ernst zu nehmen und auch BR-Arbeit zu machen. Es kann dann natürlich sein, dass sie aus persönlichen Gründen mal nicht zur Sitzung kommen können, weil sie z.B. für diesen Termin keine Babysitter bekommen haben. Dann teilen sie es mit und es wird ein Ersatzmitglied für sie eingeladen.
Erstellt am 09.04.2008 um 14:45 Uhr von Rosenheimer
@Efaienaerbeer
Sprich, man sollte also Ersatzmtiglieder IMMER einladen, denn es könnte ja sein, daß dieser Kollege/Kollegin teilnehmen will und nur, wenn keine Absage eintrifft, dann ( hoffentlich noch rechtzeitig ) das nächste Ersatzmitglied einzuladen.
Real bedeutet das also im ungünstigsten Fall, mindestens eine Woche vorher per Post einzuladen, z.B. 2-3 Tage wenn das Mitglied nicht vor Ort wohnt und wenn dann nicht nach weiteren 2-3 Tagen die Zusage oder Absage eintrifft, upps man kann nun das nächste Ersatzmitglied nicht mehr fristgerecht einladen und schon hat man da ein Problem.
Muss der Arbeitgeber für geladene Eratzmitglieder die Reisekosten tragen, auch wenn diese in der Elternzeit sind ?
( Wir haben mehrere Standorte, aber nur einen gemeinsamen Betriebsrat und daher könnte das auch eine Anreise mit dem Flugzeug bedeuten ).
Wie sieht es aus, wenn das Ersatzmitglied z.B. 3 Jahre Mutterschutz in Anspruch nimmt, aber Neuwahlen z.B. in 2 Jahren anstehen ?
Erstellt am 09.04.2008 um 15:26 Uhr von Efaienaerbeer
@Rosenheimer
Schön, dass du noch mit mir redest, obwohl ich ja etwas frech war. ;-)
Das verhinderte BR-Mitglied oder Ersatzmitglied ist verpflichtet, seine Verhinderung unter Angabe der Gründe dem BRV unverzüglich mitzuteilen. Der kann dann auch - wenn es knapp wird - per Telefon das nächste Ersatzmitglied einladen(natürlich nur bei echter Verhinderung, "Keine Lust" zählt also nicht), muss ihm aber dann am Telefon auch die Tagesordnung vorlesen. Nirgends steht, dass der BRV schriftlich einladen muss - das ist eher eine Absicherung aus Beweiszwecken. E-Mail-Einladungen sind da auch eine schöne Alternative.
Sind die BRM bei der Abmeldung wegen Verhibnderung undiszipliniert, dann verstoßen sie gegen das BetrVG und irgendwann kann ein bummeliges BRM auch so viele Verstöße angesammelt haben, dass es den Rauswurf nach § 23 BetrVG riskiert. Ein BRV kann natürlich nur für die BRM Ersatzmitglieder einladen, die sich ordnungsgemäß rechtzeitig abgemeldet haben. Tun sie das nicht und wird daher ein Ersatzmitglied, das sonst zu laden gewesen wäre, nicht eingeladen, dann sind die Beschlüsse etc. trotzdem wirksam. Der BRV kann ja nicht am Anfang der Sitzung hinter allen, die unentschuldigt fehlen, hertelefonieren.
Ein BRM in Elternzeit (das nicht Teilzeit arbeitet, was ja während der Elternzeit bis zu 30 Stunden möglich ist) bekommt Reisekosten (Fitting, § 40 Rn. 45).
Wenn ihr einen unternehmensweiten BR habt, dann sind die Anreisekosten zur Sitzung allen BRM, außer den freigestellten BRM, zu zahlen. Ein unternehmensweiter BR geht ja nur über eine Vereinbarung nach § 3 BetrVG. Und diese Vereinbarungen enthalten meist Regelungen zum Thema Reisekosten der BRM. Hast du da schon reingeguckt?