Erstellt am 03.10.2014 um 09:13 Uhr von Kölner
Auf gar keinen Fall.
Er ist gewählt und muss geladen werden, wenn er dran ist.
Befindlichkeiten (Schwiegersohn vom Chef, keine Beweise [für was auch immer]) zu haben, ist kontraproduktiv und höchst frag- und rücktrittswürdig (wenn sie dauerhaft und unbeweisbar bleiben).
Erstellt am 03.10.2014 um 09:17 Uhr von Reifenrüde
Ich dachte da auch eher an kleine Tricks.
Erstellt am 03.10.2014 um 09:20 Uhr von Kölner
Oh. Ich kenne einen grossen trick:
Mit ihm reden und mal abwarten, welche Befürchtungen realistitätsfremd sind, welche nicht.
Erstellt am 03.10.2014 um 09:54 Uhr von gironimo
Mit einander reden ist immer gut.
Von "Tricks" ist abzuraten.
Erstellt am 03.10.2014 um 12:38 Uhr von AlterMann
Reifenrüde, natürlich gibt es kleine und mehr oder weniger miese Tricks. Da habt Ihr doch bestimmt Phantasie. und ob solche Tricks auf Dauer sinnvoll sind, müsst Ihr natürlich auch selber wissen. Ich halte in der Mehrheit nix davon.
Den großen Trick von Kölner kann ich Dir nur ans Herz legen.
Wenn ich als BRV auch danach noch solche Bedenken hätte, würde ich die TOPs möglicherweise entschärfen, z.B. nicht gerade die Sitzung mit dem Rechtsanwalt besprechen, bei der eine Strategie gegen den AG erarbeitet wurde.
Ansonsten würde ich das Problem am Anfang der Sitzung ansprechen, aber nicht so, wie Du das hier formuliert hast: Ich würde die Kollegen darauf hinweisen, dass der Schwiegersohn möglicherweise einen Interessenskonflikt hat. Dass er, wenn es für ihn evtl. schwierig wird, bei einzelnen TOPs deshalb natürlich den Raum verlassen kann. Und dass ich vorschlage, dass wir uns möglichst auf Problemlösungen konzentrieren. (weil z.B. auch witzig gemeinte Lästereien den Schwiegersohn in eine unnötig schwierige Lage bringen und das nicht kollegial ist.)
Erstellt am 03.10.2014 um 15:10 Uhr von Hartmut
Hallo Reifenrüde, ihr habt keine Beweise gegen WAS? Dass er der Schwiegersohn vom Chef ist, was m.E. übrigens kein Vergehen ist, wisst ihr sowieso, da braucht ihr keine Beweise. Also was ist es wofür ihr keine Beweise habt, aber gerne hättet? Und wieso ist das wichtig? Und wieso gehört das in dieses Forum? Verstehe ich nicht, sorry.
Erstellt am 04.10.2014 um 07:45 Uhr von Reifenrüde
Na dann verrate doch mal in welches Forum Deiner geschätzten Meinung nach diese Frage passt!?Geht es hier im Forum um Erfahrungsaustausch bei der nicht immer einfachen BR Arbeit oder worum?Vielen dank an dieser Stelle für die anderen,ernst zunehmenden, Antworten.
Erstellt am 04.10.2014 um 11:22 Uhr von Hoppel
@ Reifenrüde
Dass Ihr Bedenken habt, ist Euer gutes Recht. Aber der Schwiegersohn Eures Chefs bekommt von Euch eine Rolle zugewiesen, die er vielleicht überhaupt nicht hat!
Schon mal darüber nachgedacht, dass dieses Ersatzmitglied auch sehr nützlich sein kann?
Wenn dieses E-BRM dem Chef z.B. berichten können würde, dass BR-Sitzungen konstruktiv ablaufen ... da muss der Schwiegersohn noch nicht einmal auf Einzelheiten und konkrete Sachverhalte eingehen!
Dass sich Euer BR tatsächlich auch Gedanken darüber macht, wie man beiderseitige Interessen im Sinne des Betriebes lösen kann ...
Dass es Eurem BR aber auch darum geht, dass Mitbestimmungsrechte akzeptiert und gewahrt werden ...
Falls Euer Gremium aber so tickt, dass Euer Chef das Feindbild par excellence ist, solltet ihr erstmal ganz dringend eure eigene Einstellung hinterfragen.
Was aber überhaupt nicht geht ist, ein Ersatzmitglied regelwidrig zu übergehen. Damit würde sich Euer Gremium ein Armutszeugnis ausstellen und ggf. alle Vorbehalte bestätigen, die vielleicht auch Euer Chef/der Schwiegersohn/Eure KollegInnen haben.
Wer hat es nicht schon gehört: "Der BR macht nur sein eigenes Ding; wir wissen überhaupt nicht, was der BR überhaupt macht; BRM nutzen ihr Amt, um sich vor der Arbeit zu drücken ... etc."
Falls das Ersatzmitglied Schwiegersohn zu einer Sitzung geladen werden muss, wäre der doch vollkommen naiv, wenn er glaubt, dass er vorbehaltslos und mit offenen Armen empfangen wird.
Sprecht das Thema sachlich und neutral zu Beginn dieser Sitzung an und macht dann Eure Arbeit, wie es das BetrVG erfordert!
Ich hoffe für Euch, dass sich Euer Gremium dann durch Sachverstand und nicht durch Dilenttatismus auszeichnet.
Erstellt am 04.10.2014 um 16:20 Uhr von Nubbel
wohnt sohnemann noch bei pappi im haushalt?
Erstellt am 04.10.2014 um 16:43 Uhr von Kölner
Erstellt am 04.10.2014 um 18:30 Uhr von Nubbel
ups, durch heiraten wird man nicht 1. grad. hatte ich überlesen
Erstellt am 07.10.2014 um 16:17 Uhr von zdophers
Der Wahlvorstand wird ja wohl alles geprüft haben.
Die Kollegen haben dem Mitarbeiter Ihre Stimmen geschenkt.
Und Ihr sucht jetzt Mittel ein gewähltes Ersatzmitglied zu umgehen?
Aber selbstverständlich könnt Ihr den Schwiegersohn als Ersatzmitglied umgehen. Ladet nicht ihn sondern das nächste Ersatzmitglied ein. Das sollte gar kein Problem darstellen.
Allerdings sind ann Eure Beschlüsse unwirksam, aber das könnte je, genau wie der Wählerwille, vernachlässigt werden.