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Kündigung wegen Outsourcing - kein Abfindungsanspruch?

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49nati
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns (420 Mitarbeiter, Kfz-Handel und -service) steht eine Betriebsänderung an, die aus leistungsbedingten, krankheitsbedingten und Entlassungen wegen Outsourcing besteht. Wir verhandeln zur Zeit über Interessenausgleich/Sozialplan (freiwillig, da unter 60 Entlassungen). Angeblich soll bei Kündigungen wegen Outsourcing kein Anspruch auf Abfindung bestehen. Die Betroffenen sind zumeist langjährige und ältere Kollegen, deren Tätigkeit (Fahrzeuge von A nach B) nun durch Mitarbeiter eines exterenen Unternehmens ausgeführt werden soll. Gleiches gilt für unsere EDV-Abteilung (5 Mitarbeiter) und die Telefonzentrale/Poststelle (2 Mitarbeiterinnen/Teilzeit). Wer kann mir Auskunft darüber geben, in welchen Fällen kein Anspruch auf Abfindung besteht.

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Community-Antworten (4)

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Lotte

07.04.2008 um 23:01 Uhr

49nati, aber worüber sollte denn der BR im Sozialplan unter anderem verhandeln, wenn nicht auch über Abfindungen um den Nachteil abzufedern? Und wenn es sich nicht um Kündigungen im Sinne des § 111 handelt, dann müssten die Kündigungen m.E. bei Nichteinigung über einen Sozialplan wie betriebsbedingte Kündigungen behandelt werden. So hätte jeder AN das Recht auf eine "normale" KschKlage.

Aber vielleicht ist der Sozialplan sogar erzwingbar? Denn im Däubler (10. Auflage) steht unter § 112 BetrVG, RN32: "Besteht eine Betriebsänderung nicht nur aus einem Personalabbau, sondern werden auch sächliche Betriebsmittel außer Dienst genommen, greift die Ausnahmevorschrift des § 112a Abs. 1 nicht ein (ErfK-Kania, Rn. 16; MünchArbR-Matthes, § 360 Rn. 38)."

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49nati

09.04.2008 um 14:06 Uhr

Hallo Lotte, suche mir einen Wolf über Outsourcing und kann nichts Konkretes finden... Besteht ein Unterschied, ob die Arbeit außer Haus von einer anderen Firma erledigt wird, oder ob Leute einer anderen Firma die Arbeit im Haus erledigen? AG stellt eine Summe X für Abfindungen zu Verfügung, die aber u. E. bei weitem nicht ausreicht (Alter, Betriebszugehörigkeit). Es wird argumentiert, dass bei "normalen" KschKlagen die von Outsourcing Betroffenen leer ausgehen, da angeblich kein Anspruch auf Abfindungen besteht. Natürlich soll der BR die sog. "Liste" unterschreiben, mit der ein (unbeliebter) ausgesuchter Mitarbeiterkreis entsorgt werden soll, und wir haben wenig Erfahrung und viel Bauchschmerzen. Wir möchten den Altgedienten keinesfalls ihre Rechte beschneiden! Weder wird die Abfingungssumme erhöht, noch werden alternative Arbeitsplätze zu Verfügung gestellt. Der nächste Horror wäre die Sozialauswahl. Der BR steht so oder so am Pranger (4 Mitglieder sind ebenfalls betroffen und machen vom Kschutz Gebrauch). Und über allem steht die wirtschaftliche Schieflage und dieser uneinsichtige BR :-( , von dem die Belegschaft Wunder erwartet.

E
Efaienaerbeer

09.04.2008 um 14:13 Uhr

Nehmt euch dringend eine/n Rechtsanwalt/in dazu, damit ihr nicht über den Tisch gezogen werdet. Insbesondere die Frage, ob ein Sozialplan freiwillig oder erzwingbar ist, ist für euch wichtig. Unstreitig ist ja, dass eine Betriebsänderung vorliegt. Da ihr mehr als 300 AN seid, habt ihr gem. § 111 BetrVG das Recht Sachverständige hinzu zu ziehen. Das kann auch ein/e RA/in sein. Auf BR-Seite erfahrene RA kann euch jede Gewerkschaft vor Ort nennen.

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Lotte

09.04.2008 um 23:52 Uhr

49nati, schließe mich Evawieauchimmer an. Nehmt Euch einen RA, bezweifle auch, dass der SP nicht erzwingbar sein soll. Aber das wird ein RA genau sagen können.

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