Bei uns (420 Mitarbeiter, Kfz-Handel und -service) steht eine Betriebsänderung an, die aus leistungsbedingten, krankheitsbedingten und Entlassungen wegen Outsourcing besteht. Wir verhandeln zur Zeit über Interessenausgleich/Sozialplan (freiwillig, da unter 60 Entlassungen). Angeblich soll bei Kündigungen wegen Outsourcing kein Anspruch auf Abfindung bestehen. Die Betroffenen sind zumeist langjährige und ältere Kollegen, deren Tätigkeit (Fahrzeuge von A nach B) nun durch Mitarbeiter eines exterenen Unternehmens ausgeführt werden soll. Gleiches gilt für unsere EDV-Abteilung (5 Mitarbeiter) und die Telefonzentrale/Poststelle (2 Mitarbeiterinnen/Teilzeit). Wer kann mir Auskunft darüber geben, in welchen Fällen kein Anspruch auf Abfindung besteht.