Erstellt am 17.09.2007 um 09:21 Uhr von pirat
Ahoi, Bücherwurm,
dann lies mal...
Outsourcing bzw. Fremdvergabe
http://aktive.verdi.de/Rechte_nutzen/betriebliche_alltagsprobleme/spaltung_von_betrieben_und_unternehmen
Sachversändige findest du bei der GEWwerkschaft
Erstellt am 17.09.2007 um 10:08 Uhr von Lotte
bücherwurm,
es besteht nach § 111, BetrVG ein Anspruch auf einen Berater, wenn der Betrieb mehr als 300 AN umfasst.
Dass eine Spaltung eine Betriebsänderung ist, bejaht der Däubler in RN 77: "Eine Betriebsänderung liegt nach Satz 3 Nr. 3 automatisch dann vor, wenn ein Betrieb »gespalten« wird. Dies kann Folge einer Aufspaltung des Trägerunternehmens sein, doch ist dies keineswegs Voraussetzung; auch innerhalb eines als solchen unverändert bleibenden Unternehmens können Betriebe gespalten werden. Dabei ist sowohl an den Fall zu denken, dass ein Betrieb in zwei oder mehrere Teile »zerlegt« wird, wie auch an den, dass von einem als solchem weiterbestehenden Betrieb ein kleinerer Teil abgespalten wird..."
Erstellt am 17.09.2007 um 10:17 Uhr von Bücherwurm
Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe!