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Outsourcing

B
Bücherwurm
Jan 2018 bearbeitet

Wieder mal eine Frage: Ein Betriebsteil unserer Klinik soll "outgesourct" werden. Derzeit ist noch nicht klar in welchem Rahmen das ablaufen soll. Es ist davon auszugehen, das es über eine Personalüberleitung laufen wird, obwohl den MA eine Personalgestellung lieber wäre. Mir ist bewußt, das der BR kein Mitspracherecht/-bestimmungrecht in diesem Fall hat. Kann er trotzdem einen Sachverständigen beauftragen, bzw. hinzuziehen? Ich wäre dankbar für Hinweise auf rechtliche Grundlagen!

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Community-Antworten (3)

P
pirat

17.09.2007 um 11:21 Uhr

Ahoi, Bücherwurm,

dann lies mal... Outsourcing bzw. Fremdvergabe http://aktive.verdi.de/Rechte_nutzen/betriebliche_alltagsprobleme/spaltung_von_betrieben_und_unternehmen

Sachversändige findest du bei der GEWwerkschaft

L
Lotte

17.09.2007 um 12:08 Uhr

bücherwurm, es besteht nach § 111, BetrVG ein Anspruch auf einen Berater, wenn der Betrieb mehr als 300 AN umfasst. Dass eine Spaltung eine Betriebsänderung ist, bejaht der Däubler in RN 77: "Eine Betriebsänderung liegt nach Satz 3 Nr. 3 automatisch dann vor, wenn ein Betrieb »gespalten« wird. Dies kann Folge einer Aufspaltung des Trägerunternehmens sein, doch ist dies keineswegs Voraussetzung; auch innerhalb eines als solchen unverändert bleibenden Unternehmens können Betriebe gespalten werden. Dabei ist sowohl an den Fall zu denken, dass ein Betrieb in zwei oder mehrere Teile »zerlegt« wird, wie auch an den, dass von einem als solchem weiterbestehenden Betrieb ein kleinerer Teil abgespalten wird..."

B
Bücherwurm

17.09.2007 um 12:17 Uhr

Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe!

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