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Haustarif ? !

R
RainerKopp
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Frage an die Wissenden ;-) ! Wir haben zwei Betriebsteile. Der eine ist dem TVÖD angelehnt , der zweite eine GmbH. In der GmbH ist das Entgeld frei verhandelbar. Die KollegInnen der GmbH möchten gerne an den Einmahlzahlungen sowie Tariferhöhungen teilhaben. Vorgeschlagen wurde einen Haustarifvertrag abzuschließen. Voraussetzung hierfür ist die Organisation in einer Gewerkschaft. Dies lehnen die MitarbeiterInnen ab.

Was können wir tun... BV schließe ich fast schon aus, da Eingriff in die Tarifautonomie der Gewerkschaften...

Danke für Eure Hilfe

Rainer

6.854016

Community-Antworten (16)

BT
betriebliche trübung

05.04.2008 um 19:54 Uhr

nichts könnt ihr machen. wenn die mitarbeiterInnen an den erfolgen einer solidargemeinschaft partizipieren möchten, haben sie sich gefälligst auch an dieser zu beteiligen.

also: entweder gewerkschaftsmitglied sein oder selbst verhandeln (und, zumindest in den meisten fällen, auf die schnauze fallen).

R
RainerKopp

05.04.2008 um 20:07 Uhr

@betriebliche Trübung

deine Antwort gibt mir zu denken... haben den die MitarbeiterInnen und Mitarbeiter im Betriebsteil mit der Anlehnung an den TVÖD partipieziert indem sie das Glück haben dort beschäftigt zu sein. Oder haben sie einen größeren Solidargedanken weil sie dort arbeiten?. Nein. Im Betriebsteil (TVÖD) ist, wage ich mal zu behaupten der Organisationsgrad eher lächerlich... Vielmehr haben wir es hier mit einer Zweiklassengesellschaft zu tun... Die Beschäftigten in der GmbH sind ( meiner Meinung nach) erheblich benachteiligt... Insbesondere weil sie im Endeffekt genau die gleiche Arbeit leisten...

Rainer

DAH
Der alte Heini

05.04.2008 um 23:14 Uhr

RainerKopp ein Haustarifvertrag ist nur mit einer Gewerkschaft möglich. Ein BR hat keinerlei gesetzliche Rechte einen Haustarifvertrag oder ähnliches mit einer BV zu regeln.

BT
betriebliche trübung

06.04.2008 um 13:23 Uhr

solangsam reichts mir. warum kann ich nicht so antworten, wie ich will? was ist los?

R
RainerKopp

06.04.2008 um 13:23 Uhr

@ Der alte Heini

Wie sieht es mit einer Regelungsabrede aus mit der wir die Einzelvertraglichen Vereinbarungen zusammenfassen , damit nicht jeder MA hierzu nachverhandeln muss. Ich denke hierbei an einen bestimmten Wortlaut der als Zusatz zum bestehenden Vertrag gelten könnte...

Rainer

BT
betriebliche trübung

06.04.2008 um 13:35 Uhr

@rainerkopp: der tvöd ist zustande gekommen, da es tarifvertragsparteien gibt. die tarifvertragspartei der arbeitnehmer ist die gew, und das bedeutet: gew-mitglieder. wenn die arbeitnehmer eine anlehnung an den tvöd wünschen, müssen sie sich halt entsprechend in der gew organisieren, damit die gew mit der arbeitgeberseite über einen entsprechenden haustarifvertrag verhandeln kann. wenn die arbeitnehmerInnen aber keine lust auf gew haben: pech gehabt! von nichts kommt nichts.

um diese antwort geben zu können, feile ich seit gestern abend rum. was soll der m.i.s.t.? gibts hier reizwörter, die nicht erwünscht sind?

R
RainerKopp

06.04.2008 um 14:42 Uhr

@ betriebliche Trübung

schlecht geschlafen ? Warum so Agresiv ? Entspann dich wieder :-) !

Mir ist der Aufbau der Tarife soweit bekannt. Die Fragestellung geht aber dahin das bestmöglichste für die Arbeitnehmer zu erreichen. Wenn ein Organisationsgrad nicht erreicht werden kann und trotzdem eine Angleichung an den anderen Betriebsteil gewünscht wird, muss es doch legitim sein, sich Gedanken zu machen wie man hier helfen könnte.

Im übrigen respektiere ich den Wunsch nicht organisiert zu sein auch wenn es mir ein wenig Sorge macht.

Weiterhin fällt mir hierzu noch ein, das der BR sich Gewrkschaftsneutral zu verhalten hat. Ich hoffe damit deine Frage zum " Reizwort" ausreichend beantwortet zu haben.

Rainer

W
Waschbär

07.04.2008 um 09:56 Uhr

@ betriebliche trübung, das alte problem warum kann ich nicht so wie ich will ! BT ich bin bei dir,ganz dicht ! echt !!!

W
Waschbär

07.04.2008 um 10:07 Uhr

@Rainer, dann schicke ihr halt eine entsprechnde forderung :-) hättest du ein kasten hinterlassen ich hätte dir was formuliert.Aber leider hast du nicht ! aber damit du nicht sagen kannst der W.B der ist ein Schnacker.... Sende ich den Text an Vertraulich an Betriebliche Trübung Die braucht mal was zum Schmunzeln !

A
anker53

07.04.2008 um 13:21 Uhr

@Rainer

Den Wunsch, nicht organisiert zu sein, respektieren, ist i. O. Wer diesen Wunsch hat, sollte sich aber auch über die Konsequenzen im Klaren sein. Wer dann an einem TV partizipieren möchte, soll das dann selbst mit dem AG aushandeln. Der BR hat sich hier, wie immer, an Recht + Gesetz zu halten. Das heißt er kann über die Einhaltung eines TV wachen, wenn dieser Gültigkeit hat. Gibt es keinen gültigen TV, dann treffen die einzelvertraglichen Vereinbarungen zu. Das hat doch nichts mit gewerkschaftlicher Neutralität des BR zu tun. Er kann ja versuchen, im Sinne der betroffenen AN, beim AG mal vorzusprechen. Ich halte das allerdings für eine Lachnummer. Vielleicht sollten wir alle auch mal darüber nachdenken, wie tarifverträge und andere Errungenschaften der Arbeits- und Sozialordnung zu Stande kommen und in der Vergangenheit wirklich auch "erkämpft" wurden. Hätten wir nur Kolleginnen und Kollegen, die ihren Wunsch, sich nicht zu solidarisieren ausleben möchten, hätten wir heute nichts von alledem wofür unsere Großeltern noch blutige Köpfe und schlimmeres riskierten. Ach übrigens, was machst du denn, wenn euer AG in dem ersten Betriebsteil auch den TVÖD oder Teile davon, nicht mehr möchte und entsprechende Arbeitsverträge schließt?

mit solidarischem Gruß

DAH
Der alte Heini

07.04.2008 um 17:46 Uhr

RainerKopp man kann auch nicht mit einer Regelungsabrede in Arbeitsverträge eingreifen. Möglich ist nur, dass die Vertragspartner sich einvernehmlich einigen oder der AG eine Änderungskündigung ausspricht, die der Betroffen im Wege einer Kündigungsschutzklage auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen kann.

BT
betriebliche trübung

07.04.2008 um 20:47 Uhr

@waschbär:tja, etwas zu lachen könnte ich in der tat gebrauchen, ich warte :-)

R
RainerKopp

07.04.2008 um 21:52 Uhr

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Die ersten Anzeichen aus dem heutig erfolgten Gespräch mit der GF sind grundsätzlich positiv verlaufen... Eine Annäherung an die Problematik sowie eine entsprechende Gestaltung ohne die Brechstange verliefen überraschend ebenfalls positiv.

Ich möchte daher alle BR Mitglieder dazu ermuntern erstmal über einen Kontakt und Erstgespräch die Dinge auszuloten und dann erst bei Blokaden oder ähnlich gelagerten Reaktionen weitere Schritte zu unternehmen.

@ wb und wt : wer zuletzt lacht,lacht am besten

Rainer

BT
betriebliche trübung

08.04.2008 um 00:27 Uhr

@rainerkopp: vor allem, wenn wider erwarten die arbeitnehmer was zu lachen haben.

W
Waschbär

09.04.2008 um 14:07 Uhr

@betriebliche trübung, ich hoffe mein interner beitrag den ich nur für dich erdacht habe, froh-lockt dein Herz .....:-()))

äh Reiner.... noch ist nicht aller tage Abend und warte erst auf "es ist unter dach und fach" soory aber mit unter ist erfahrung nicht immer erfreulich .-(

E
Efaienaerbeer

09.04.2008 um 14:38 Uhr

@Rainer So ganz neutral steht der BR den Gewerkschaften auch nicht gegenüber. Die Rolle der Gewerkschaften und ihre Einbeziehung zieht sich durch das gesamte BetrVG (z.B. § 2 Abs. 2 u. 3, § 3, § 14 Abs. 3, § § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 3, § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 2, § 23 Abs. 1 u. 3, § 31, § 34 Abs. 2, § 35 Abs. 1, § 43 Abs. 4, § 46, ...). Und ist es neutral, die Macht der Gewerkschaft zu untergraben, indem ihr Tarifverhandlungen führt, die nach § 77 BetrVG ausdrücklich nicht eure Aufgabe sind, um den Kollegen ein Umgehen der Gewerkschaft - und damit des vom Gesetzgeber für kollektive Lohnvereinbarungen als allein Berechtigten vorgesehenen - zu ermöglichen?

Der Gesetzgber hat sich schon etwas dabei gedacht, dem BR in § 77 Abs. 3 BetrVG auch für die Arbeitnehmer günstigere Lohnvereinbarungen zu untersagen. Die BR sollen den Gewerkschaften nicht die Attraktivität rauben, damit die Gewerkschaften nicht kaputt gehen und die Arbietnehmer den mächtigeren Arbeitgebern allein gegenüber stehen. Wer hat denn das BetrVG erkämpft, das du jetzt so schön nutzen kannst? War das etwa eine freiwillige Wohltat der Arbeitgeber, weil sie so nett sind?

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