Erstellt am 05.04.2008 um 17:54 Uhr von betriebliche trübung
nichts könnt ihr machen. wenn die mitarbeiterInnen an den erfolgen einer solidargemeinschaft partizipieren möchten, haben sie sich gefälligst auch an dieser zu beteiligen.
also: entweder gewerkschaftsmitglied sein oder selbst verhandeln (und, zumindest in den meisten fällen, auf die schnauze fallen).
Erstellt am 05.04.2008 um 18:07 Uhr von RainerKopp
@betriebliche Trübung
deine Antwort gibt mir zu denken... haben den die MitarbeiterInnen und Mitarbeiter im Betriebsteil mit der Anlehnung an den TVÖD partipieziert indem sie das Glück haben dort beschäftigt zu sein. Oder haben sie einen größeren Solidargedanken weil sie dort arbeiten?. Nein. Im Betriebsteil (TVÖD) ist, wage ich mal zu behaupten der Organisationsgrad eher lächerlich... Vielmehr haben wir es hier mit einer Zweiklassengesellschaft zu tun... Die Beschäftigten in der GmbH sind ( meiner Meinung nach) erheblich benachteiligt... Insbesondere weil sie im Endeffekt genau die gleiche Arbeit leisten...
Rainer
Erstellt am 05.04.2008 um 21:14 Uhr von Der alte Heini
RainerKopp
ein Haustarifvertrag ist nur mit einer Gewerkschaft möglich.
Ein BR hat keinerlei gesetzliche Rechte einen Haustarifvertrag
oder ähnliches mit einer BV zu regeln.
Erstellt am 06.04.2008 um 11:23 Uhr von betriebliche trübung
solangsam reichts mir. warum kann ich nicht so antworten, wie ich will? was ist los?
Erstellt am 06.04.2008 um 11:23 Uhr von RainerKopp
@ Der alte Heini
Wie sieht es mit einer Regelungsabrede aus mit der wir die Einzelvertraglichen Vereinbarungen zusammenfassen , damit nicht jeder MA hierzu nachverhandeln muss. Ich denke hierbei an einen bestimmten Wortlaut der als Zusatz zum bestehenden Vertrag gelten könnte...
Rainer
Erstellt am 06.04.2008 um 11:35 Uhr von betriebliche trübung
@rainerkopp: der tvöd ist zustande gekommen, da es tarifvertragsparteien gibt.
die tarifvertragspartei der arbeitnehmer ist die gew, und das bedeutet: gew-mitglieder. wenn die arbeitnehmer eine anlehnung an den tvöd wünschen, müssen sie sich halt entsprechend in der gew organisieren, damit die gew mit der arbeitgeberseite über einen entsprechenden haustarifvertrag verhandeln kann. wenn die arbeitnehmerInnen aber keine lust auf gew haben: pech gehabt! von nichts kommt nichts.
um diese antwort geben zu können, feile ich seit gestern abend rum. was soll der m.i.s.t.? gibts hier reizwörter, die nicht erwünscht sind?
Erstellt am 06.04.2008 um 12:42 Uhr von RainerKopp
@ betriebliche Trübung
schlecht geschlafen ? Warum so Agresiv ? Entspann dich wieder :-) !
Mir ist der Aufbau der Tarife soweit bekannt. Die Fragestellung geht aber dahin das bestmöglichste für die Arbeitnehmer zu erreichen. Wenn ein Organisationsgrad nicht erreicht werden kann und trotzdem eine Angleichung an den anderen Betriebsteil gewünscht wird, muss es doch legitim sein, sich Gedanken zu machen wie man hier helfen könnte.
Im übrigen respektiere ich den Wunsch nicht organisiert zu sein auch wenn es mir ein wenig Sorge macht.
Weiterhin fällt mir hierzu noch ein, das der BR sich Gewrkschaftsneutral zu verhalten hat. Ich hoffe damit deine Frage zum " Reizwort" ausreichend beantwortet zu haben.
Rainer
Erstellt am 07.04.2008 um 07:56 Uhr von waschbär
@ betriebliche trübung,
das alte problem warum kann ich nicht so wie ich will !
BT ich bin bei dir,ganz dicht ! echt !!!
Erstellt am 07.04.2008 um 08:07 Uhr von waschbär
@Rainer,
dann schicke ihr halt eine entsprechnde forderung :-) hättest du ein kasten hinterlassen ich hätte dir was formuliert.Aber leider hast du nicht ! aber damit du nicht sagen kannst der W.B der ist ein Schnacker.... Sende ich den Text an Vertraulich an *Betriebliche Trübung* Die braucht mal was zum Schmunzeln !
Erstellt am 07.04.2008 um 11:21 Uhr von anker53
@Rainer
Den Wunsch, nicht organisiert zu sein, respektieren, ist i. O.
Wer diesen Wunsch hat, sollte sich aber auch über die Konsequenzen im Klaren sein. Wer dann an einem TV partizipieren möchte, soll das dann selbst mit dem AG aushandeln.
Der BR hat sich hier, wie immer, an Recht + Gesetz zu halten. Das heißt er kann über die Einhaltung eines TV wachen, wenn dieser Gültigkeit hat. Gibt es keinen gültigen TV, dann treffen die einzelvertraglichen Vereinbarungen zu. Das hat doch nichts mit gewerkschaftlicher Neutralität des BR zu tun.
Er kann ja versuchen, im Sinne der betroffenen AN, beim AG mal vorzusprechen. Ich halte das allerdings für eine Lachnummer.
Vielleicht sollten wir alle auch mal darüber nachdenken, wie tarifverträge und andere Errungenschaften der Arbeits- und Sozialordnung zu Stande kommen und in der Vergangenheit wirklich auch "erkämpft" wurden. Hätten wir nur Kolleginnen und Kollegen, die ihren Wunsch, sich nicht zu solidarisieren ausleben möchten, hätten wir heute nichts von alledem wofür unsere Großeltern noch blutige Köpfe und schlimmeres riskierten.
Ach übrigens, was machst du denn, wenn euer AG in dem ersten Betriebsteil auch den TVÖD oder Teile davon, nicht mehr möchte und entsprechende Arbeitsverträge schließt?
mit solidarischem Gruß
Erstellt am 07.04.2008 um 15:46 Uhr von Der alte Heini
RainerKopp
man kann auch nicht mit einer Regelungsabrede in Arbeitsverträge eingreifen.
Möglich ist nur, dass die Vertragspartner sich einvernehmlich einigen oder der AG eine Änderungskündigung ausspricht, die der Betroffen im Wege einer Kündigungsschutzklage auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen kann.
Erstellt am 07.04.2008 um 18:47 Uhr von betriebliche trübung
@waschbär:tja, etwas zu lachen könnte ich in der tat gebrauchen, ich warte :-)
Erstellt am 07.04.2008 um 19:52 Uhr von RainerKopp
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Die ersten Anzeichen aus dem heutig erfolgten Gespräch mit der GF sind grundsätzlich positiv verlaufen... Eine Annäherung an die Problematik sowie eine entsprechende Gestaltung ohne die Brechstange verliefen überraschend ebenfalls positiv.
Ich möchte daher alle BR Mitglieder dazu ermuntern erstmal über einen Kontakt und Erstgespräch die Dinge auszuloten und dann erst bei Blokaden oder ähnlich gelagerten Reaktionen weitere Schritte zu unternehmen.
@ wb und wt : wer zuletzt lacht,lacht am besten
Rainer
Erstellt am 07.04.2008 um 22:27 Uhr von betriebliche trübung
@rainerkopp: vor allem, wenn wider erwarten die arbeitnehmer was zu lachen haben.
Erstellt am 09.04.2008 um 12:07 Uhr von waschbär
@betriebliche trübung,
ich hoffe mein interner beitrag den ich nur für dich erdacht habe, froh-lockt dein Herz .....:-()))
äh Reiner.... noch ist nicht aller tage Abend und warte erst auf "es ist unter dach und fach" soory aber mit unter ist erfahrung nicht immer erfreulich .-(
Erstellt am 09.04.2008 um 12:38 Uhr von Efaienaerbeer
@Rainer
So ganz neutral steht der BR den Gewerkschaften auch nicht gegenüber. Die Rolle der Gewerkschaften und ihre Einbeziehung zieht sich durch das gesamte BetrVG (z.B. § 2 Abs. 2 u. 3, § 3, § 14 Abs. 3, § § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 3, § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 2, § 23 Abs. 1 u. 3, § 31, § 34 Abs. 2, § 35 Abs. 1, § 43 Abs. 4, § 46, ...).
Und ist es neutral, die Macht der Gewerkschaft zu untergraben, indem ihr Tarifverhandlungen führt, die nach § 77 BetrVG ausdrücklich nicht eure Aufgabe sind, um den Kollegen ein Umgehen der Gewerkschaft - und damit des vom Gesetzgeber für kollektive Lohnvereinbarungen als allein Berechtigten vorgesehenen - zu ermöglichen?
Der Gesetzgber hat sich schon etwas dabei gedacht, dem BR in § 77 Abs. 3 BetrVG auch für die Arbeitnehmer günstigere Lohnvereinbarungen zu untersagen. Die BR sollen den Gewerkschaften nicht die Attraktivität rauben, damit die Gewerkschaften nicht kaputt gehen und die Arbietnehmer den mächtigeren Arbeitgebern allein gegenüber stehen. Wer hat denn das BetrVG erkämpft, das du jetzt so schön nutzen kannst? War das etwa eine freiwillige Wohltat der Arbeitgeber, weil sie so nett sind?