W.A.F. LogoSeminare

Einstellung unter Haustarif

E
esperanto
Jan 2018 bearbeitet

Ist ein Unternehmen eigentlich an seine Haustarife gebunden, oder kann es auch neue Mitarbeiter zu anderen Konditionen einstellen?

7.37305

Community-Antworten (5)

F
ferdi

17.12.2006 um 19:20 Uhr

Ein Haustarifvertrag lehnt sich an einen Tarif z.B TVöD an. Auch hier gilt was ich unter "Mißachtung des Tarifvertrages bei der Enlohnung (AT-Gehalt) " Geantwortet hab:

Tarifvertragsanspruch

Nicht ernten, wo man nicht gesät hat.Tarifvertrag gilt nicht für jeden.

Für ihre Mitglieder handelt die Gewerkschaft mit den Arbeitgeberverbänden Tarifverträge aus. Für Gewerkschaftsmitglieder sind Tarifvertragsleistungen verbrieftes Rechte, auf die sie Anspruch haben. sie können sie einklagen. ArbeitnehnerInnen, die nicht der Gewerkschaft angehören, haben keinen unmittelbaren Anspruch auf das im Tarifvertrag Vereinbarte.Wer Tarifvertragsleistungen in Anspruch nimmt, jedoch nicht Gewerkschaftsmitglied sein will, tut das auf Kosten der Beitragszahlenden. Denn: Nur Gewerkschaftsmitglieder haben Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen. Das regelt der Paragraph 4 des Tarifvertragsgesetzes. Im Tarifvertragsgesetz ist bestimmt, dass Nur Gewerkschaften einerseits und einzelne Arbeitgeber sowie Arbeitgeberverbände anderseits Tarifverträge abschließen können

und jene Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen den Tarifvertrag einzuhalten haben und Rechte aus dem Tarifvertragbeanspruchen können, die Mitglied eines vertragsbeteiligten Arbeitverbandes bzw. der vertragsbeteiligten Gewerkschaft sind.

Wer nicht Gewerkschaftsmitglied ist, hat keinen Anspruch auf das im Tarifvertrag Vereinbarte. Entsprechendes führte auch das Arbeitsgericht Gießen aus. Eine Klägerin klagte auf Höhergruppierung entsprechend den tariflichen Bestimmungen. Das Arbeitsgericht stellte in der Urteilbegründung fest: Obwohl die Klägerin die Merkmale der höheren Vergütungsgruppe erfüllt, hat sie auf keinen Fall Anspruch darauf, da sie nicht Mitglied der Gewerkschft sei, die als Vertragspartner den Tarifvertrag unterzeichnet hat.

Nur Gewerkschaftsmitglieder haben einen rechtlichen, einklagbaren Anspruch auf tarifliche Leistung.

ferdi

E
esperanto

18.12.2006 um 19:05 Uhr

jetzt würde ich es aber gerne mal genau wissen... also was passiert, wenn ich unter Tarif eingestellt bin, aber NACHTRÄGLICH einer Gewerkschaft (welcher??) beitrete...?

E
esperanto

18.12.2006 um 20:19 Uhr

okay, aber dann wäre das für meinen Arbeitgeber wohl ein Kündigungsgrund, oder? Wer zahlt schon einfach so mehr...

E
esperanto

18.12.2006 um 21:35 Uhr

wirklich gute Antwort, Ramses... ich weiss es ehrlich gesagt nicht... warum tun Arbeitgeber sowas???

L
Lotte

18.12.2006 um 21:52 Uhr

esperanto, sag mal, der Haustarifvertrag ist aber weder gekündigt noch ohne Nachwirkung ausgelaufen und auch nicht einvernehmlich aufgehoben worden?

Ihre Antwort