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Haustarif und Mitbestimmung

M
Mint
Jun 2018 bearbeitet

Liebe BetriebsrätInnen, Ich bin Betriebsrat in einem größeren Verein mit da. 50 Angestellten. Derzeit haben wir einen per Betriebsvereinbarung geschlossenen Haustarif. Dieses Gehaltsmodell soll nun erneuert werden. Dabei soll es die Option geben Abteilungsleitungen (die eine feste Eingruppierung haben) je nach Fall auch über die festgelegte Gehaltsgruppe hinaus mit Zulagen zu vesorgen. Die Abteilungsleitungen sind keine leitenden Angestellte. Frage: Ist der BR bei diesen Zulagen in der Mitbestimmung? Danke für eure Hilfe.

Grüße

Steffen

59005

Community-Antworten (5)

G
ganther

01.06.2018 um 21:41 Uhr

Der ist schon beim Haustarif nicht in der Mitbestimmung. Ihr wollt hier die Aufgabe der Gewerkschaft übernehmen und das ist eben unzulässig. Daher ist der Tarifvertrag wahrscheinlich noch nicht mal das Papier wert auf der er steht

B
BRHamburg

02.06.2018 um 07:27 Uhr

Die Antwort ist so leider etwas an der Praxis vorbei. Geht man nach dem Gesetzestext hast du natürlich Recht. Nur werden bei Änderungen der Gehaltsstruktur in einem Unternehmen manchmal die BR Mitglieder mit den Verhandlungen vor Ort beauftragt. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen werden dann an die Verhandlungskommission der Gewerkschaft gegeben und die schließen dann den Vertrag.

K
kratzbürste

02.06.2018 um 09:54 Uhr

Dennoch - eine BV über die Höhe des Entgelts scheitert am § 77 Abs 3 BetrVG. Der BR ist lediglich bei den Entgeltgrundsätzen über den § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG in der Mitbestimmung, wenn es keinen Tarif gibt.

So gesehen sehe ich es auch so, dass die BV Haustarif nicht viel Wert ist. Da es aber keinen Tarif gibt, bei der Frage der Entgeltstrukturen der BR in der Mitbestimmung ist.

M
Mint

02.06.2018 um 12:06 Uhr

Danke erstmal. Ich habe mich nicht klar ausgedrückt. Wir haben das alte Gehaltsmodell nur in den Grundsätzen mitbestimmt und eine BV darüber abgeschlossen. Das soll nun erneuert werden. Mit der Höhe der Stufen haben wir nichts mitzureden. Jetzt gibt es beispielsweise eine Stufe xy für Abteilungsleitungen. Kann der AG später über diese Stufe hinaus eine Zulage an einzelne Abteilungsleiter zahlen, ohne Mitbestimmung des BR? Hoffe, jetzt ist klar was ich meine.

Danke euch.

P
Pickel

02.06.2018 um 12:33 Uhr

Ja, einzelvertraglich kann der AG mitbestimmungsfrei über höhere Zusatzentgelte verhandeln.

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