Erstellt am 01.06.2018 um 19:41 Uhr von ganther
Der ist schon beim Haustarif nicht in der Mitbestimmung. Ihr wollt hier die Aufgabe der Gewerkschaft übernehmen und das ist eben unzulässig. Daher ist der Tarifvertrag wahrscheinlich noch nicht mal das Papier wert auf der er steht
Erstellt am 02.06.2018 um 05:27 Uhr von BRHamburg
Die Antwort ist so leider etwas an der Praxis vorbei. Geht man nach dem Gesetzestext hast du natürlich Recht. Nur werden bei Änderungen der Gehaltsstruktur in einem Unternehmen manchmal die BR Mitglieder mit den Verhandlungen vor Ort beauftragt. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen werden dann an die Verhandlungskommission der Gewerkschaft gegeben und die schließen dann den Vertrag.
Erstellt am 02.06.2018 um 07:54 Uhr von kratzbürste
Dennoch - eine BV über die Höhe des Entgelts scheitert am § 77 Abs 3 BetrVG.
Der BR ist lediglich bei den Entgeltgrundsätzen über den § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG in der Mitbestimmung, wenn es keinen Tarif gibt.
So gesehen sehe ich es auch so, dass die BV Haustarif nicht viel Wert ist. Da es aber keinen Tarif gibt, bei der Frage der Entgeltstrukturen der BR in der Mitbestimmung ist.
Erstellt am 02.06.2018 um 10:06 Uhr von Mint
Danke erstmal.
Ich habe mich nicht klar ausgedrückt. Wir haben das alte Gehaltsmodell nur in den Grundsätzen mitbestimmt und eine BV darüber abgeschlossen.
Das soll nun erneuert werden. Mit der Höhe der Stufen haben wir nichts mitzureden.
Jetzt gibt es beispielsweise eine Stufe xy für Abteilungsleitungen. Kann der AG später über diese Stufe hinaus eine Zulage an einzelne Abteilungsleiter zahlen, ohne Mitbestimmung des BR?
Hoffe, jetzt ist klar was ich meine.
Danke euch.
Erstellt am 02.06.2018 um 10:33 Uhr von pickel
Ja, einzelvertraglich kann der AG mitbestimmungsfrei über höhere Zusatzentgelte verhandeln.