Hallo!
Wir sind eine Einrichtung der Behindertenhilfe (eingetragener Verein), ca. 50 Mitarbeiter, der AG ist kein Mitglied in einem Arbeitgeberverband.
Für alle bis 2003 eingestellten MA gilt BAT-Ost 2003, alle seitdem eingestellten MA haben Einzelarbeitsverträge.
Der AG will gemeinsam mit dem BR einen "Haustarif" erarbeiten. Da er nicht Mitglied im AG-Verband ist, muß er die Gewerkschaft ja nicht einbeziehen.
Dazu habe ich zwei Fragen.:
1. darf der BR eine solche "Hausvergütungsordnung" mit dem AG aushandeln? Oder gibt es da Proleme mit dem § 77 Abs. 3 BetrVG? Welche Konsequenzen müßte man fürchten, wenn man`s trotzdem macht?
2. Könnte eine solche Hausvergütungsordnung (oder wie man das dann auch immer nennt) z.B. auf dem TVÖD basieren, aber z.B. einzelne Paragrafen ausschließen oder verändern oder die Tabellenwerte prozentual absenken oder ähnliches?
Kann mir dazu jemand helfen oder mir nen Tip geben, wo ich mich da schlau machen kann? Bei Ver.di hab ichs schon versucht, das war aber leider nicht sehr hilfreich...
schon mal herzlichen Dank!