Hey Leute, ich habe zuerst einen Antrag auf Übernahme geschrieben. Dies ist bei uns in der Firma so üblich wenn man für ein halbes Jahr übernommen werden will. Ein Tag später habe ich den Antrag auf unbefristete Übernahme wegen meiner JAV Arbeit gestellt. Nun meine Frage: Ist der erste Antrag nun nichtig, weil ich den Antrag auf unbefristete Übernahme gestellt habe?
Kennt ihr Gesetztestexte dazu???

Schon mal danke