Erstellt am 03.04.2008 um 08:04 Uhr von pirat
@BieneMaja99
...Ist der erste Antrag nun nichtig....so wie ich das sehe, hast du weiterhin einen Anspruch auf unbefristet Übernahme in ein
Vollzeit-arbeitsverhältnis.
Strategische Verfahrensweise bei §§78a BetrVG hier einige Infos, wenn du magst...
http://www.karlsruhe.igm.de/downloads/artikel/attachments/ARTID_5180_20050930144948.pdf?name=Handlungshilfe.
Wende dich an den BR oder die GEW!