Erstellt am 13.04.2006 um 18:17 Uhr von Klaus
Beantragen kannst Du alles, was Du willst. Wenn Dein Arbeitsvertrag allerdings im Juni 2006 ausläuft und Dein Arbeitgeber ihn nicht verlängern möchte, bist Du zum Ende der Vertragslaufzeit raus. Du hast keinen Anspruch auf Vertragsverlängerung, nur weil Du JAV- Mitglied bist.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 19.04.2006 um 16:56 Uhr von Steffi
Hallo Du,
ich selber bin keine JAV aber bei uns kann man auf ein unbefristet Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung bestehen.
Schau mal in dem Gestezt BetrVG §78a nach da steht genaueres geschrieben.
Erstellt am 24.04.2006 um 19:23 Uhr von wendy
hallo dole,
als jav mitglied hast eine übernahmemöglichkeit.
wende dich an deinen betriebsrat, es gibt auch fristen.
steffi hat dir den tip schon gegeben im betr.vg §78a nachzulesen.
beim kollegen klaus solltest du einfachüberlesen)-:
hier hast du eine hilfe, wenn es um das schriftliche geht.
Geltendmachung des Übernahmeanspruchs nach § 78 a BetrVG (in Konzernen ist evtl. ein umfangreicherer Antrag erforderlich)
An die Geschäftsleitung/ Datum ________________
Personalabteilung
Name _________________
Anschrift:_______________
______________________
______________________
Übernahme in ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis
gemäß § 78 a BetrVG
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Jugend- und Auszubildendenvertreter/in verlange ich gemäß § 78 a BetrVG die Übernahme in ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis nach Abschluss meiner Ausbildung.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift JAV-Mitglied)
viel glück...((-;
gruß und feste daumendrücken