Erstellt am 24.02.2009 um 10:40 Uhr von Angi1
Hallo Liquid,
§ 78a Abs. 1
"Beabsichtigt der AG einen Auszubildenden, der Mitglied der JAv ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in eine Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies 3 Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen."
Ich würde sofort einen schriftlichen Antrag auf Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG stellen und abgeben. Nimm deinen BRV dazu.
Da dir dein AG ja nicht innerhalb der 3 Monate schriftlich abgesagt hat und du die mündlichen Zusagen hast würde ich es auf alle Fälle darauf ankommen lassen. Der Antrag kann bis zum letzten Tag des Berufsausbildungsverhältnisses gestellt werden.
Viel Glück wünscht Dir
Angi1
Erstellt am 24.02.2009 um 10:57 Uhr von peanuts
Ad 1: MUSS ein JAV Mitglied VOR Beendigung der Ausbildung einen Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis stellen.
Ad 2: Falls die Ausbildung am 20. Januar 2009 beendet wurde und KEIN Antrag gestellt wurde, kannst Du auch keinen mehr gem. § 78a BetrVG stellen. Der Zug ist definitiv abgefahren!
Ad 3: Wird ein Azubi nach Beendigung der Ausbildung mit Wissen der Personalverantwortlichen weiter beschäftigt, ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden. Hat nichts mit Deinem Ehrenamt "JAV" zu tun.
Ad 4: Eine Befristung MUSS zwingend vor Antritt des befristeten Arbeitsverhältnisses SCHRIFTLICH vereinbart worden sein.
Ad 5: Den befristeten Arbeitsvertrag solltest Du auf keinen Fall unterschreiben, wenn dieser auf einen Zeitpunkt vor Ausbildungsende datiert ist.
Ad 6: Was der BRV bestätigt hat, spielt überhaupt keine Geige. Ein Arbeitsvertrag wird noch immer mit dem AG vereinbart.
Erstellt am 24.02.2009 um 11:21 Uhr von liquid
Danke für die Antworten.
@peanuts: dein Punkt 3 gefällt mir, da es bei mir zutrifft. Die Personalabteilung hat es wohl verpeilt mir irgendetwas schriftlich mitzuteilen (wird normalerweise immer so gemacht, damit der Vertrag gültig wird, auch wenn er ein bisschen später unterschrieben wird, da sich der Anfangsgehalt den Noten nach richtet), also arbeite ich seit dem 21.01.09 quasi ohne Vertrag. Welches Gesetz kann ich da zitieren? ich finde es nämlich nicht...
Erstellt am 24.02.2009 um 21:35 Uhr von peanuts
"also arbeite ich seit dem 21.01.09 quasi ohne Vertrag. "
Du arbeitest nicht ohne Vertrag!
Du hast Deine Arbeitsleistung seit 4 Wochen angeboten und erbracht, der Arbeitgeber hat die Leistung angenommen. Damit ist durch konkludente Handlung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen. Ein Arbeitsvertrag muss nämlich NICHT schriftlich vereinbart werden.
Und nochmal... eine Befristung MUSS ZWINGEND VOR Aufnahme der Tätigkeit schriftlich vereinbart worden sein, egal was vorher mündlich abgesprochen worden wäre.
Wenn dieser befristete Arbeitsvertrag rückwirkend datiert ist
= Herr X wird ab 21. Januar 09 bis 31. Januar 2010 befristet beschäftigt ...
und als Tag der Vertragsunterzeichnung ist der 20. Januar 09 angegeben >>> nicht unterschreiben!
Wenn als Tag der Vertragsunterzeichnung das aktuelle Tagesdatum eingetragen ist (auf beiden Vertragsexemplaren) kannst Du unterschreiben und nach Ablauf der Befristung fristgerechte Klage auf Feststellung einer unwirksamen Befristung einreichen. Diese Klage würde durchgehen wie geschnitten Brot.
Erstellt am 25.02.2009 um 10:21 Uhr von liquid
Falls es noch jemand liest, hier mal einen Zwischenstand der dinge.
Ich habe mit der Mitarbeiterin der Personalabteilung gesprochen die sich darum kümmert, da sie auch im Betriebsrat ist.
Ich habe ihr gesagt das ich meine Rechte kenne und auch einsetze, falls es nötig sein sollte, ich aber unnötigen Ärger vermeiden wolle.
Dann habe ich ihr den Vertrag gezeigt (sie hatte ihn noch nicht gesehen, da er am Hauptstandort erstellt worden ist) und ihr das Datum gezeit: 20.09.08 (!!!!!) und ihr gesagt, dass ich in dem Fall wohl auch meinen Antrag rückdatieren kann.
Sie war mit mir einverstanden und kümmert sich darum... bin jetzt mal gespannt, was dabei rauskommt.
Das eigentliche Gespräch war länger, das ist nur ein kurzer Bericht.
Mal sehen was der diplomatische weg bringt.
Im schlimmsten Fall werde ich machen was du (peanut) als letztes gesagt hast.
Und danke nochmal für eure Antworten, sie waren wirklich sehr hilfreich ^^.