Hallo Zusammen,
Ich habe vollgendes Problem einen Sachverhalt zu verstehen, nachvollziehen kann ich ihn nur eben nicht verstehen...
und zwar gibt es in unserem Betrieb die Regelung das man erst ab dem dritten Arbeitstag eine Krankmeldung vorlegen muß...soweit so gut...jetzt war eine Kollegin von uns letzte woche Donnerstag und Freitag Krank ist nicht zum Arzt weil sie der Meinung war das sie bis Montag wieder fitt wäre,(hat sich auch richtig verhalten, von wegen Melden morgens etc.) was auch der fall ist. Als sie dann heute arbeiten gekommen ist wollte der Arbeitgeber eine Krankmeldung haben da sie mehr als die drei Kalendertage Krank war. Jetzt kommt der moment wo ich was nicht verstehe, wenn die Kollegin heute noch Krank gewesen wäre dann könnte ich das nachvollziehen da im Gesetz ja drinn steht "mehr als drei Kalendertage Krank" und da dann das WE ja mit zählt. Nur ist Sie ja Montags wieder da gewesen und in unserem Betrieb wird Samstags und Sonntags nicht gearbeitet. Wieso also muß sie bitte schön eine Krankmeldung vorlegen? Kann der Arbeitgeber ihr einfach unterstellen das sie auch am WE noch krank war und da das mit der Firma ja nix zu tun hat, sprich Freizeit ist muß sie Trotzdem dem Arbeitgeber eine KM vorlegen?!?!? und gibt es dazu was im Gesetz zum nachlesen oder G-Urteile?? und wenn sie es nicht vorlegen muß gibt es dazu was zum nachlesen?
Ich versteh einfach die logik nicht dahinter ...
Danke schon mal
und grüße