Erstellt am 08.11.2007 um 08:56 Uhr von Sternburg
Ich würde mich auf die Seite Eures BR schlagen ;-)
Angenommen, der AN meldet sich am Donnerstag krank und fühlt sich am Samstag wieder soweit fit, dass er wieder arbeiten könnte, wenn denn dann der Samstag ein Arbeitstag wäre... Wo meldet er sich dann wieder einsatzbereit?
Dann generell von 4 Tagen auszugehen, wäre schon 'dreist'.
Kommt aber auch immer auf den Einzelfall an, z.B. wie oft der oder die AN das so durchziehen.....
Frage: Der Nachweis über eine Erkrankung ist doch nur dann zu erbringen, wenn man am Montag immer noch krank ist, oder?
Wenn Krankmeldung am Freitag, dann: Richtig! Das Gesetz schreibt vor, dass bei AU *länger als 3 Kalendertage* eine Bescheinigung vorzulegen ist.
Erstellt am 08.11.2007 um 09:14 Uhr von DocPille
Der AG ist berechtigt die Bescheinigung früher zu verlangen.Bei uns schon am erstem Tag der AU.
Erstellt am 08.11.2007 um 09:17 Uhr von Mona-Lisa
@Docpille,
wird der Nachweis (ab dem 1. Tag) von euch allen verlangt?
Oder nur von denen, die die "3 Tage" granatenmässig "überstrapazieren"!
Erstellt am 08.11.2007 um 09:21 Uhr von Sternburg
"Der AG ist berechtigt die Bescheinigung früher zu verlangen."
Das ist ebenfalls richtig - allerdings hat dabei der BR ein Mitbestimmungsrecht.
Erstellt am 08.11.2007 um 09:23 Uhr von ego112
@Kampmann,
was sagt den Euer AV dazu aus?
Erstellt am 08.11.2007 um 09:28 Uhr von DocPille
@Mona-Lisa
Von allen,darüber gibt es seit ewigen Zeiten eine BV,läuft auch einwandfrei.
Erstellt am 08.11.2007 um 09:46 Uhr von waschbär
@Kampi,
ich versuche mal .... hoffentlich hiulft es dir mehr als ... die Bittren Pillen vom Doc *Lach*
Von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit hängt es ab, ob der Arbeitnehmer auch die Pflicht hat, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. "Das Gesetz sieht vor, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen ist, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert. Die Vorlage muss dann spätestens am vierten Arbeitstag erfolgen", fasst Waschbär zusammen.
Beispiel: Die Arbeitsunfähigkeit beginnt am Freitag und endet am Dienstag. Somit dauert sie länger als drei Kalendertage. Der Arbeitnehmer muss die 'Krankschreibung' spätestens am vierten Arbeitstag - also am Montag - vorlegen.
Dein AN HAT sich Ja nur für 2 Tage Krankgemeldet ! Richtig oder sagte er ach ggf auch länger ... ???
Sollte der AN, die aussage treffen ich war nur 2 Tage Krank und habe mich auch nur diese 2 Tage Krankgemeldet dann kann der AG Vermuten was er will ....
Es kamm auch schon vor das eine AU (Gleberschein ) dem Ag nicht zu gestellt wurde der AG wollte deshalb jau nicht Zahlen , aber als der AN beweisen konnte das es eine AU(Kopie vom Arzt) gab, musste der AG Zahlen .
@ Doc Pille,
Schön das der AN bei euch pauschal am ersten Tag eine AU mit bringen muss, was hatte der Ag den für Argumente gegen über dem BR ??? Oder war der BR sich einig das jeder der sich nicht fühlt kleich zum Arzt sollte damit die warte zimmer unnötig voll sind ? Und damit Menschen die dort wegen ander gebrechen warten unnötig mit Vieren angesteckt werden ?
Ich finde es schon reichlich frech und peinlich mit dieser AG freundlichen haltung hier auch noch rum zu "Flaggen" ? Hast du den keine Angst vor "Haue "?
Mein Doctorfisch ist grade im Luftfilter , der ist wohl nun "Fischfutter" .. das gibt wieder ärger vom SBV ... war sein Lieblingsfisch :-)
Erstellt am 08.11.2007 um 09:52 Uhr von Kampmann
@ego112
was sagt den Euer AV dazu aus?
AV? Steh bei dieser Abkürung etwas auf dem Schlauch (Arbeitsvetrag). Generelle Arbeitszeit ist Montag - Freitag (Verwaltungsbereich).
Für diesen Bereich stellt sich hier auch die konkrete Frage.
@ Alle:
Das die "ab dem 3. Tag" Regelung verkürzt werden kann, ist bekannt. Das dies (bei genereller "Verkürzung" für alle AN) mit bestimmungspflichtig ist, ebenfalls. Es geht also nur um den "Spezialfall" 2-Tage-Krankheit vor oder nach dem Wochenende.
Wird dann von einer "2-Tages-Krankheit" oder einer "4-Tagekrankheit" ausgegangen?
Erstellt am 08.11.2007 um 09:57 Uhr von waschbär
Kampmann,
Wieso ausgegangen ? Muss der AN sich nicht Krankmelden und sagen ich bin K bis ? Ansonsten melde ich mich wieder ? Und wenn ich keinen zum Melden habe dann muss ich mich eben erst dann melden wenn das möglich ist ????
Was ist den bei euch Arbeitszeit ? Mo bis Fr. oder ist auch Wochenende möglich ???
ACHTUNG ZUSATZ !!! Da mich ein Sicherheitscode NERVT
Kamp,
Der AG kann eben nur vermuten , der AN ist im Recht. Ihr solltet eine Bv zum Thema machen damit solche dinge nicht mehr vorkommen .
§ 5 EFZG ! NUR Kalendertage !!!!! Sind von Bedeutung !!!
und wegen den Reibungen zwischen mir und DP ... ist normal .Wir Lieben uns eben auf einer Anderen Beziehungsebne *Lach*
Erstellt am 08.11.2007 um 10:10 Uhr von DocPille
@Waschbär
Ich weiss nicht was Du von mir möchstest.Ich habe geschrieben das die BV ewig existiert,was damals der Auslöser war isz mir nicht bekannt,ich war nicht dabei.
Ich bin mittlerweile 25 jahre in der Firma,und ich kenne das nicht anders.
Frech und peinlich finde ich deine Art und Weise sich hier im Forum zu geben,oder bist du Allwissend?
Erstellt am 08.11.2007 um 10:46 Uhr von Kampmann
Zu allererst:
@ DocPille und Waschbär:
Hey, vertragt Euch! Reicht doch schon, wenn uns die AG zusetzen ;-) Man muss sich ja nicht noch untereinander "zerfleischen".
@ Waschbär: Arbeitszeit ist Montag - Freitag
Es gibt keinen aktuellen Fall. Lediglich die Forderung, Zitat: " Krankmeldungen auch wenn 2 Tage krank in Verbindung mit dem Wochenende (DO u. Fr., oder Fr. u. Mo)" wird an die Vorgesetzten weitergegeben.
Wie gesagt Krankheit Freitag + Montag ist klar (=AU-Bescheinigung notwendig).
Nur wie verhält es sich mit Do/Fr bzw. Mo/Di-Krankmeldungen? Ich glaube auch, dass, wenn der AN sich telefonisch für zwei Tage (z.B. Do+Fr) krankmeldet, der AG nur "vermuten" kann, ob die Krankheit zwei, drei oder vier Tage angedauert hat.
Nur mit Meinungen ist es so eine Sache: Jeder hat eine... ;-)
Gruß
Erstellt am 09.11.2007 um 11:15 Uhr von waschbär
Kamp,
Der AG kann eben nur vermuten , der AN ist im Recht. Ihr solltet eine Bv zum Thema machen damit solche dinge nicht mehr vorkommen .
§ 5 EFZG ! NUR Kalendertage !!!!! Sind von Bedeutung !!!
und wegen den Reibungen zwischen mir und DP ... ist normal .Wir Lieben uns eben auf einer Anderen Beziehungsebne *Lach*
Erstellt am 09.11.2007 um 18:31 Uhr von Kölner
@all
Ich sehe den AG durchaus im Recht...
...und im Sinne des Gesetzes ist es auch. Vor allem dann, wenn der AN sich am Freitag nicht zu seinem Erscheinen am Montag äussert!
Erstellt am 09.11.2007 um 18:54 Uhr von pirat
@Kampmann,
........Aus Sicht unseres BR ist Krankheit am Wochenende "Privatsache"....Bullshit!!!!
Das Entgeltfortzahlungsgesetz stellt bei dem Nachweis über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit auf Kalendertage und nicht auf Arbeitstage ab. Als Kalendertage gelten alle Tage, sodass die Wochenenden und Feiertage mitzählen. Beispiel: Erkrankt am Freitag ein Arbeitnehmer, so hat er neben der Anzeigepflicht seiner Erkrankung bereits am Montag auch den Nachweis seiner Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber zu führen.
nachzulesen....http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/bescheinigung/
Erstellt am 09.11.2007 um 19:30 Uhr von Immie
@Kölner
Das würde bedeuten,
wenn ich mich DO und FR krank melde,
SA und SO frei habe,
war SO der vierte Tag,
und ich soll/muss MO eine AU mitbringen???
Erstellt am 09.11.2007 um 19:34 Uhr von Kölner
@Immi
Im Rahmen der Nachweispflicht gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz kann der AG genau das verlangen!
Erstellt am 09.11.2007 um 19:41 Uhr von Immie
COOL,
anstatt MO Morgen zu arbeiten,
renne ich zum Arzt und besorge eine AU.
Da müsste der AG aber mit dem ...
...wenn er das möchte:-)
Erstellt am 09.11.2007 um 21:27 Uhr von Kampmann
@ pirat: Soso "Bullshit"...
Vielleicht nicht ganz meine Wortwahl... ;-)
Aber gegenfrage:
Wenn der AN sich am Donnerstag (und auch Freitag) krankmeldet. Am Montag dem Arbeitgeber mitteilt, dass er am Samstag wieder "gesund" war, kann ihn der Arbeitgeber wohl kaum das Gegenteil beweisen, oder? Schließlich gibt es ja durchaus 1- oder 2-Tageserkrankungen (z.B. Magen-Darm-Infekt, etc.)
Mit "Privatsache" meine ich lediglich, dass der AN sich die AU-Bescheinigung "spart" auch wenn er von Do-So (0 4 Tage) krank war und dem AG mitteilt, dass seine Krankheit "nur" 2 Tage angedauert (auch wenn es nicht den Tatsachen entspricht). Schließlich muss ich dem AG auch keine AU-Bescheinigung am Osterwochenende vorlegen (Karfreitag - Ostermontag sind schließlich auch vier Tage). Vielleicht ein bisschen spitzfindig...
Gruß