Hallo,

folgender Fall:
MA meldet sich Donnerstag+ Freitag (oder Montag+Dienstag) krank. Inwieweit kann AG eine AU-Bescheinigung fordern? In §5 Entgeltfortzahlungsgesetz ist ja von "Kalendertagen" und nicht "Arbeitstagen" die Rede.

Es stellt sich für uns die Frage, ob die "Unschuldsvermutung" (MA war am Wochenende noch / schon wieder gesund).
Die AG-Seite argumentiert mit "MA war 4 Tage krank". Wer ist in der "Beweislast". Aus Sicht unseres BR ist Krankheit am Wochenende "Privatsache".

@ waschbär: Habe folgenden Eintrag von Dir gefunden (23.02.07):
Zitat:
Wichtig: Das Entgeltfortzahlungsgesetz stellt bei dem Nachweis über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit auf Kalendertage und nicht auf Arbeitstage ab. Als Kalendertage gelten alle Tage, sodass die Wochenenden und Feiertage mitzählen. Beispiel: Erkrankt am Freitag ein Arbeitnehmer, so hat er neben der Anzeigepflicht seiner Erkrankung bereits am Montag auch den Nachweis seiner Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber zu führen.

Frage: Der Nachweis über eine Erkrankung ist doch nur dann zu erbringen, wenn man am Montag immer noch krank ist, oder?

Danke schon jetzt für Eure Antworten