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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankmeldung übers Wochenende - ab wann ist Attest notwendig?

K
Kampmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

folgender Fall: MA meldet sich Donnerstag+ Freitag (oder Montag+Dienstag) krank. Inwieweit kann AG eine AU-Bescheinigung fordern? In §5 Entgeltfortzahlungsgesetz ist ja von "Kalendertagen" und nicht "Arbeitstagen" die Rede.

Es stellt sich für uns die Frage, ob die "Unschuldsvermutung" (MA war am Wochenende noch / schon wieder gesund). Die AG-Seite argumentiert mit "MA war 4 Tage krank". Wer ist in der "Beweislast". Aus Sicht unseres BR ist Krankheit am Wochenende "Privatsache".

@ waschbär: Habe folgenden Eintrag von Dir gefunden (23.02.07): Zitat: Wichtig: Das Entgeltfortzahlungsgesetz stellt bei dem Nachweis über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit auf Kalendertage und nicht auf Arbeitstage ab. Als Kalendertage gelten alle Tage, sodass die Wochenenden und Feiertage mitzählen. Beispiel: Erkrankt am Freitag ein Arbeitnehmer, so hat er neben der Anzeigepflicht seiner Erkrankung bereits am Montag auch den Nachweis seiner Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber zu führen.

Frage: Der Nachweis über eine Erkrankung ist doch nur dann zu erbringen, wenn man am Montag immer noch krank ist, oder?

Danke schon jetzt für Eure Antworten

31.911018

Community-Antworten (18)

S
Sternburg

08.11.2007 um 09:56 Uhr

Ich würde mich auf die Seite Eures BR schlagen ;-) Angenommen, der AN meldet sich am Donnerstag krank und fühlt sich am Samstag wieder soweit fit, dass er wieder arbeiten könnte, wenn denn dann der Samstag ein Arbeitstag wäre... Wo meldet er sich dann wieder einsatzbereit? Dann generell von 4 Tagen auszugehen, wäre schon 'dreist'. Kommt aber auch immer auf den Einzelfall an, z.B. wie oft der oder die AN das so durchziehen.....

Frage: Der Nachweis über eine Erkrankung ist doch nur dann zu erbringen, wenn man am Montag immer noch krank ist, oder?

Wenn Krankmeldung am Freitag, dann: Richtig! Das Gesetz schreibt vor, dass bei AU länger als 3 Kalendertage eine Bescheinigung vorzulegen ist.

D
DocPille

08.11.2007 um 10:14 Uhr

Der AG ist berechtigt die Bescheinigung früher zu verlangen.Bei uns schon am erstem Tag der AU.

M
Mona-Lisa

08.11.2007 um 10:17 Uhr

@Docpille, wird der Nachweis (ab dem 1. Tag) von euch allen verlangt? Oder nur von denen, die die "3 Tage" granatenmässig "überstrapazieren"!

S
Sternburg

08.11.2007 um 10:21 Uhr

"Der AG ist berechtigt die Bescheinigung früher zu verlangen."

Das ist ebenfalls richtig - allerdings hat dabei der BR ein Mitbestimmungsrecht.

E
ego112

08.11.2007 um 10:23 Uhr

@Kampmann, was sagt den Euer AV dazu aus?

D
DocPille

08.11.2007 um 10:28 Uhr

@Mona-Lisa

Von allen,darüber gibt es seit ewigen Zeiten eine BV,läuft auch einwandfrei.

W
Waschbär

08.11.2007 um 10:46 Uhr

@Kampi, ich versuche mal .... hoffentlich hiulft es dir mehr als ... die Bittren Pillen vom Doc Lach

Von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit hängt es ab, ob der Arbeitnehmer auch die Pflicht hat, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. "Das Gesetz sieht vor, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen ist, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert. Die Vorlage muss dann spätestens am vierten Arbeitstag erfolgen", fasst Waschbär zusammen.

Beispiel: Die Arbeitsunfähigkeit beginnt am Freitag und endet am Dienstag. Somit dauert sie länger als drei Kalendertage. Der Arbeitnehmer muss die 'Krankschreibung' spätestens am vierten Arbeitstag - also am Montag - vorlegen.

Dein AN HAT sich Ja nur für 2 Tage Krankgemeldet ! Richtig oder sagte er ach ggf auch länger ... ???

Sollte der AN, die aussage treffen ich war nur 2 Tage Krank und habe mich auch nur diese 2 Tage Krankgemeldet dann kann der AG Vermuten was er will .... Es kamm auch schon vor das eine AU (Gleberschein ) dem Ag nicht zu gestellt wurde der AG wollte deshalb jau nicht Zahlen , aber als der AN beweisen konnte das es eine AU(Kopie vom Arzt) gab, musste der AG Zahlen .

@ Doc Pille, Schön das der AN bei euch pauschal am ersten Tag eine AU mit bringen muss, was hatte der Ag den für Argumente gegen über dem BR ??? Oder war der BR sich einig das jeder der sich nicht fühlt kleich zum Arzt sollte damit die warte zimmer unnötig voll sind ? Und damit Menschen die dort wegen ander gebrechen warten unnötig mit Vieren angesteckt werden ? Ich finde es schon reichlich frech und peinlich mit dieser AG freundlichen haltung hier auch noch rum zu "Flaggen" ? Hast du den keine Angst vor "Haue "? Mein Doctorfisch ist grade im Luftfilter , der ist wohl nun "Fischfutter" .. das gibt wieder ärger vom SBV ... war sein Lieblingsfisch :-)

K
Kampmann

08.11.2007 um 10:52 Uhr

@ego112

was sagt den Euer AV dazu aus?

AV? Steh bei dieser Abkürung etwas auf dem Schlauch (Arbeitsvetrag). Generelle Arbeitszeit ist Montag - Freitag (Verwaltungsbereich). Für diesen Bereich stellt sich hier auch die konkrete Frage.

@ Alle: Das die "ab dem 3. Tag" Regelung verkürzt werden kann, ist bekannt. Das dies (bei genereller "Verkürzung" für alle AN) mit bestimmungspflichtig ist, ebenfalls. Es geht also nur um den "Spezialfall" 2-Tage-Krankheit vor oder nach dem Wochenende. Wird dann von einer "2-Tages-Krankheit" oder einer "4-Tagekrankheit" ausgegangen?

W
Waschbär

08.11.2007 um 10:57 Uhr

Kampmann,

Wieso ausgegangen ? Muss der AN sich nicht Krankmelden und sagen ich bin K bis ? Ansonsten melde ich mich wieder ? Und wenn ich keinen zum Melden habe dann muss ich mich eben erst dann melden wenn das möglich ist ????

Was ist den bei euch Arbeitszeit ? Mo bis Fr. oder ist auch Wochenende möglich ???

ACHTUNG ZUSATZ !!! Da mich ein Sicherheitscode NERVT

Kamp,

Der AG kann eben nur vermuten , der AN ist im Recht. Ihr solltet eine Bv zum Thema machen damit solche dinge nicht mehr vorkommen .

§ 5 EFZG ! NUR Kalendertage !!!!! Sind von Bedeutung !!!

und wegen den Reibungen zwischen mir und DP ... ist normal .Wir Lieben uns eben auf einer Anderen Beziehungsebne Lach

D
DocPille

08.11.2007 um 11:10 Uhr

@Waschbär

Ich weiss nicht was Du von mir möchstest.Ich habe geschrieben das die BV ewig existiert,was damals der Auslöser war isz mir nicht bekannt,ich war nicht dabei. Ich bin mittlerweile 25 jahre in der Firma,und ich kenne das nicht anders. Frech und peinlich finde ich deine Art und Weise sich hier im Forum zu geben,oder bist du Allwissend?

K
Kampmann

08.11.2007 um 11:46 Uhr

Zu allererst: @ DocPille und Waschbär: Hey, vertragt Euch! Reicht doch schon, wenn uns die AG zusetzen ;-) Man muss sich ja nicht noch untereinander "zerfleischen".

@ Waschbär: Arbeitszeit ist Montag - Freitag

Es gibt keinen aktuellen Fall. Lediglich die Forderung, Zitat: " Krankmeldungen auch wenn 2 Tage krank in Verbindung mit dem Wochenende (DO u. Fr., oder Fr. u. Mo)" wird an die Vorgesetzten weitergegeben. Wie gesagt Krankheit Freitag + Montag ist klar (=AU-Bescheinigung notwendig).

Nur wie verhält es sich mit Do/Fr bzw. Mo/Di-Krankmeldungen? Ich glaube auch, dass, wenn der AN sich telefonisch für zwei Tage (z.B. Do+Fr) krankmeldet, der AG nur "vermuten" kann, ob die Krankheit zwei, drei oder vier Tage angedauert hat. Nur mit Meinungen ist es so eine Sache: Jeder hat eine... ;-)

Gruß

W
Waschbär

09.11.2007 um 12:15 Uhr

Kamp,

Der AG kann eben nur vermuten , der AN ist im Recht. Ihr solltet eine Bv zum Thema machen damit solche dinge nicht mehr vorkommen .

§ 5 EFZG ! NUR Kalendertage !!!!! Sind von Bedeutung !!!

und wegen den Reibungen zwischen mir und DP ... ist normal .Wir Lieben uns eben auf einer Anderen Beziehungsebne Lach

K
Kölner

09.11.2007 um 19:31 Uhr

@all Ich sehe den AG durchaus im Recht... ...und im Sinne des Gesetzes ist es auch. Vor allem dann, wenn der AN sich am Freitag nicht zu seinem Erscheinen am Montag äussert!

P
pirat

09.11.2007 um 19:54 Uhr

@Kampmann, ........Aus Sicht unseres BR ist Krankheit am Wochenende "Privatsache"....Bullshit!!!!

Das Entgeltfortzahlungsgesetz stellt bei dem Nachweis über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit auf Kalendertage und nicht auf Arbeitstage ab. Als Kalendertage gelten alle Tage, sodass die Wochenenden und Feiertage mitzählen. Beispiel: Erkrankt am Freitag ein Arbeitnehmer, so hat er neben der Anzeigepflicht seiner Erkrankung bereits am Montag auch den Nachweis seiner Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber zu führen.

nachzulesen....http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/bescheinigung/

I
Immie

09.11.2007 um 20:30 Uhr

@Kölner Das würde bedeuten, wenn ich mich DO und FR krank melde, SA und SO frei habe, war SO der vierte Tag, und ich soll/muss MO eine AU mitbringen???

K
Kölner

09.11.2007 um 20:34 Uhr

@Immi Im Rahmen der Nachweispflicht gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz kann der AG genau das verlangen!

I
Immie

09.11.2007 um 20:41 Uhr

COOL, anstatt MO Morgen zu arbeiten, renne ich zum Arzt und besorge eine AU. Da müsste der AG aber mit dem ... ...wenn er das möchte:-)

K
Kampmann

09.11.2007 um 22:27 Uhr

@ pirat: Soso "Bullshit"... Vielleicht nicht ganz meine Wortwahl... ;-) Aber gegenfrage: Wenn der AN sich am Donnerstag (und auch Freitag) krankmeldet. Am Montag dem Arbeitgeber mitteilt, dass er am Samstag wieder "gesund" war, kann ihn der Arbeitgeber wohl kaum das Gegenteil beweisen, oder? Schließlich gibt es ja durchaus 1- oder 2-Tageserkrankungen (z.B. Magen-Darm-Infekt, etc.)

Mit "Privatsache" meine ich lediglich, dass der AN sich die AU-Bescheinigung "spart" auch wenn er von Do-So (0 4 Tage) krank war und dem AG mitteilt, dass seine Krankheit "nur" 2 Tage angedauert (auch wenn es nicht den Tatsachen entspricht). Schließlich muss ich dem AG auch keine AU-Bescheinigung am Osterwochenende vorlegen (Karfreitag - Ostermontag sind schließlich auch vier Tage). Vielleicht ein bisschen spitzfindig...

Gruß

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