Krankmeldung am Wochenende
Hallo, Unsere Mitarbeiter haben eine normale Arbeitszeit von 40stunden. Zurzeit wird aber häufig auch Mehrarbeit am wochenende geleistet. Nun hat sich ein Mitarbeiter Samstag früh Krank gemeldet, hat auch eine Krankmeldung nachgereicht. Aber Ihm wurde dieser Krankheitstag nicht entlohnt. Wie ist die Rechtliche lage dazu? Mmn. sollte der Mitarbeiter auch für diesen tag entlohnt werden. Ihm wurde gesagt das Samstags Arbeit freiwillig ist und er dafür ja auch einen ausgleich haben könnte, wenn er zur arbeit erscheint.
Habe diesbezüglich leider nicht gefunden.
Community-Antworten (3)
24.05.2023 um 02:45 Uhr
Ich würde sagen ... es kommt darauf an. Wird der AN auf einen Dienstplan geschrieben und soll z.B. am Sonntag arbeiten, greift die Lohnfortzahlung. Wenn es aber heißt "er kann gerne freiwillig arbeiten kommen" und kommt dann nicht ... mMn "Pech gehabt".
24.05.2023 um 08:57 Uhr
Wenn der Samstag kein regulärer Arbeitstag ist, kann man nicht "mal eben freiwillig arbeiten", denn in dem Fall muss der Betriebsrat zustimmen. Wenn der BR einer Namensliste von (mehr oder weniger) freiwilligen Samstagsarbeitern zugestimmt hat, muss der MA erscheinen. Wenn er sich dann krank meldet und sogar für diesen Tag eine Krankschreibung hat, sollte das eigentlich unstrittig sein...
Ist Samstag bei euch regulärer Arbeitstag? Habt ihr einen Betriebsrat und hat dieser die Samstagsarbeit genehmigt?
24.05.2023 um 14:35 Uhr
Wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgelegt ist, dass die normale Arbeitszeit von Montag bis Freitag ist und Samstag nicht als regulärer Arbeitstag gilt, könnte dies darauf hindeuten, dass keine Anspruch auf Entlohnung für krankheitsbedingte Fehltage besteht, die auf einen Samstag fallen.
Dies gilt jedoch nur, wenn es keine spezifischen Regelungen in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung gibt, die den Anspruch auf Entlohnung für krankheitsbedingte Fehltage regeln.
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